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Wem gehört der Hund im Todesfall?

von Marco K.

Sehr geehrte Frau Fries, folgenden Sachverhalt möchte ich Ihnen schildern. Vor etwa 3 Monaten ist meine Tante plötzlich und unerwartet gestorben. Sie hatte einen Hund. Eine Woche später hat sich ihr Lebensgefährte das Leben genommen. Seine Söhne haben den Hund sofort mitgenommen, obwohl es der Hund meiner Tante war und ohnedies mit mir zu besprechen. Seither hat ihn keiner von uns mehr zu sehen bekommen. Da der Hund nun nicht mehr bei uns ist, müssen wir jetzt beweisen, dass er meiner Tante gehört hat. Wir haben den Kaufvertrag, der auf ihren Namen ausgestellt ist und von ihr unterschrieben wurde. Der Hund wurde von ihr bar bei Abholung bezahlt. Sie hat in dem Kaufvertrag unterschrieben, dass sie den Hund nicht für andere erwirbt. Wir haben eine Tierärztin, bei der meine Tante als Besitzerin angegeben ist. Sie hat eine Ausbildung mit ihm gemacht, auf dessen Bescheinigung sie als Halterin angegeben ist und ich höre heute noch ihre Worte: "Das ist mein Hund, den habe ich gekauft und bezahlt, den kann mir keiner nehmen." Die Gegenseite sagt, der Hund ist auf ihren Vater angemeldet und gehört somit in seine Erbmasse. Ist das so einfach? Was zählt mehr, Anmeldung beim Amt oder der Kaufvertrag? Wie sind unsere Chancen, mit einem Anwalt Recht zu bekommen? Der Hund gehört in unsere Familie, es wäre absolut ihr Wunsch gewesen. Die Söhne hatten gar keine Beziehung zu meiner Tante. Danke für Ihre Zeit.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wenn Sie das Gefühl haben, dass der Hund es bei der Gegenseite nicht gut hat und es nicht im Sinne Ihrer Tante gewesen wäre, dass der Hund dort bleibt, sollten Sie anwaltlich vertreten zumindest aber beraten lassen. Wenden Sie sich an eine Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Erbrecht. Ob und welchen Chancen bestehen, dass Sie den Hund zurückbekommen, kann ohne Kenntnisse der gesamten Umstände nicht beantwortet werden. Wichtig zu wissen, wäre insbesondere ob es ein Testament oder andere Schriftstücke gibt, die den Willen Ihrer Tante belegen.

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