zurück zur Übersicht Hund überfahren, was nun? 08.02.2011 von Melanie K. Hallo, mein Hund wurde heute von einem Auto überfahren und war direkt tot. Jetzt weiss ich nicht, was ich an weiteren Schritten machen muss. Wie meld ich ihn ab auf der Gemeinde? Muss bezüglich des Chips was gemacht werden? Zahlt die Hundehaftpflicht den Schaden am Auto auch wenn der Hund dabei verstorben ist? mfg Melanie. P.s. Bei Tasso ist er als gestorben gemeldet. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund eines so traurigen Falls an mich wenden müssen. Hinsichtlich der Abmeldung, erkundigen Sie sich beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt nach dem entsprechenden Formular. Bedenken Sie, dass Sie sich um die steuerliche Abmeldung und je nach Rasse und Größe des Hundes auch um die Abmeldung beim Ordnungsamt kümmern müssen. Da die meisten Städte und Gemeinden solche Formulare auf ihrer Internetseite zum Download anbieten, können Sie dort vorab suchen. Melden Sie den Vorfall bei Ihrer Versicherung, damit diese sich um die Regulierung des anscheinend entstandenen Schaden kümmert und kündigen dabei die Versicherung für den verstorbenen Hund. Ob Sie unter Umständen Schadensersatz für Ihren verstorbenen Hund geltend machen können, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund eines so traurigen Falls an mich wenden müssen. Hinsichtlich der Abmeldung, erkundigen Sie sich beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt nach dem entsprechenden Formular. Bedenken Sie, dass Sie sich um die steuerliche Abmeldung und je nach Rasse und Größe des Hundes auch um die Abmeldung beim Ordnungsamt kümmern müssen. Da die meisten Städte und Gemeinden solche Formulare auf ihrer Internetseite zum Download anbieten, können Sie dort vorab suchen. Melden Sie den Vorfall bei Ihrer Versicherung, damit diese sich um die Regulierung des anscheinend entstandenen Schaden kümmert und kündigen dabei die Versicherung für den verstorbenen Hund. Ob Sie unter Umständen Schadensersatz für Ihren verstorbenen Hund geltend machen können, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.