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ist die Schenkung rechtsgültig?

von Heiko B.

Jemand, der Anzeige wegen Tierquälerei erhalten hat, hat mir seinen Hund geschenkt. Ich habe ihn jetzt über ein Jahr. Jetzt verlangt sein Freund den Hund von mir zurück, mit der Behauptung, die Schenkung sei nicht rechtsgültig, weil Artus sowieso nicht mehr dem Mann mit der Anzeige wg. Tierquälerei gehört hätte, weil er ja wegen dem Hund eine Anzeige erhalten hat. Sein Freund hatte den Hund nach der Anzeige kurzfristig mit einer weiteren Person in Pflege, bevor ich ihn bekommen habe. Diese weitere Person hat mir den Hund gegeben, der Freund wußte davon, und ich war nicht darüber informiert, daß noch irgendjemand Interesse an Artus hat. Ich dachte, es wäre jetzt mein Hund. Muß ich den Hund zurückgeben? Kann ich wegen dem Hund Anzeige wg Diebstahl erhalten, wie mir angedroht wurde?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da es sich bei Besitz- und Eigentumsfragen um eine sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt, kann Ihre Frage erst nach Kenntnis aller Einzelheiten beantwortet werden. So müsste z.B. geklärt werden ob der Hund beschlagnahmt bzw. eingezogen wurde, wie genau die Schenkung von statten ging, ob der Herr, der Ihnen den Hund gegeben hat überhaupt Eigentümer war usw. Lassen Sie sich, spätestens wenn Sie tatsächlich wegen Diebstahl angezeigt werden, anwaltlich beraten.

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