zurück zur Übersicht Rückgabe meines Hundes 14.02.2011 von Melanie S. Sehr geehrte Frau Fries, wir haben ein Baby im Januar bekommen und unseren Hund zur Pflege gegeben, sollte solange sein bis ich mit dem Baby etwas Routine habe und dann sollte er wieder zurückkommen. Jetzt gehen die Leute nicht mehr ans Telefon und melden sich gar nicht mehr ich möchte aber meinen Hund wieder haben. Ausgehändigt habe ich Ihnen nur den Impfpass, falls was mit dem Hund sein sollte wegen Tierarzt, sämtliche Unterlagen wie Tasso, Steuer, Versicherung, Haftpflicht und OP laufen auf mich. Wie kann ich die Herausgabe meines Hundes durchsetzen (evtl. Polizei), wir wissen nicht mehr weiter. Bitte helfen Sie mir. MfG Melanie S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar könnten Sie eine Strafanzeige bei der Polizei oder besser der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten, dies bringt Ihnen letztendlich aber den Hund nicht wieder. Die Rückgabe müssen Sie auf dem zivilrechtlichen Wege in die Wege leiten, wobei es mehrere Möglichkeiten gibt. Entweder lassen Sie die Leute von einem Anwalt anschreiben und die Herausgabe fordern. Alternativ können Sie bzw. der Anwalt sich aber auch direkt an das zuständige Amtsgericht wenden und auf Herausgabe klagen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten welche Alternative sinnvoll ist und welchen Kosten Ihnen dafür entstehen. Entscheiden ist u.a. ob und wie Sie beweisen könnten, dass der Hund nur vorübergehend in Pflege gegeben und nicht z.B. an die Leute verschenkt wurde, weil dies wahrscheinlich so von der Gegenseite behauptet werden wird.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar könnten Sie eine Strafanzeige bei der Polizei oder besser der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten, dies bringt Ihnen letztendlich aber den Hund nicht wieder. Die Rückgabe müssen Sie auf dem zivilrechtlichen Wege in die Wege leiten, wobei es mehrere Möglichkeiten gibt. Entweder lassen Sie die Leute von einem Anwalt anschreiben und die Herausgabe fordern. Alternativ können Sie bzw. der Anwalt sich aber auch direkt an das zuständige Amtsgericht wenden und auf Herausgabe klagen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten welche Alternative sinnvoll ist und welchen Kosten Ihnen dafür entstehen. Entscheiden ist u.a. ob und wie Sie beweisen könnten, dass der Hund nur vorübergehend in Pflege gegeben und nicht z.B. an die Leute verschenkt wurde, weil dies wahrscheinlich so von der Gegenseite behauptet werden wird.