zurück zur Übersicht Zweithund in Mietwohnung 15.02.2011 von Nina S. Sehr geehrte Frau Fries, habe einige Fragen. Ich wohne zusammen mit meinem Freund in einer vermieteten Eigentumswohnung. Die Vermieterin weiss, dass wir einen Hund (Golden-Retriever) haben und zwei Katzen. Der Hund steht auch im Mietvertrag als Zustimmung. Es gab keine Beschwerden von Nachbarn oder von den Eigentümer der anderen zwei Eigentumswohnung. Ich würde mir gerne noch einen Hund anschaffen (Hollandse Herder). Nun meine Frage kann die Vermieterin die Haltung von einem Zweithund verbieten? Trotz der anderen Tiere. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst wäre wichtig zu wissen, was in Ihrem Mietvertrag zum Thema Hundehaltung geregelt ist. Auch wenn Ihre Vermieterin Ihnen bereits die Haltung eines Hundes erlaubt hat, so muss nicht automatisch der Haltung eines zweiten zustimmen. Sie darf ihre Zustimmung allerdings auch nicht willkürlich verweigern. Um Ärger zu vermeiden sollten, Sie die Vermieterin vorab um die schriftliche Zustimmung bitten und sich erst danach den Hund anschaffen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst wäre wichtig zu wissen, was in Ihrem Mietvertrag zum Thema Hundehaltung geregelt ist. Auch wenn Ihre Vermieterin Ihnen bereits die Haltung eines Hundes erlaubt hat, so muss nicht automatisch der Haltung eines zweiten zustimmen. Sie darf ihre Zustimmung allerdings auch nicht willkürlich verweigern. Um Ärger zu vermeiden sollten, Sie die Vermieterin vorab um die schriftliche Zustimmung bitten und sich erst danach den Hund anschaffen.