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Nachbar nimmt Kater zu sich und füttert ihn trotz Verbot unsererseits

von Karin U.

Sehr geehrte Damen und Herren, Ende 2009 sind wir umgezogen. Wir wohnen seitdem in einer Wohnung. Wir haben einen Freilauf-Kater. Seit circa sechs Monaten nimmt die Nachbarin (Parterre) unseren Kater zu sich herein, füttert ihn und lässt ihn nachts nicht raus. Wir wohnen Hochparterre und haben ein Brett vom Balkon, damit er immer rein und raus, raus und runter kann. Ich habe mehrmals die Katze bei ihr herausgeholt, ihr verboten, ihn zu füttern und immer wieder gesagt, dass die Katze uns gehört. Es ist ihr völlig egal. Gestern hat mein Mann (der nicht mehr bei uns wohnt) bei ihr angerufen und nett und freundlich die Sache mit ihr besprochen. Anschließend machte sie bei uns Telefonterror und drohte meiner Tochter (11 Jahre) mit ihrem Anwalt. Was können wir dagegen tun? Sie hat für unsere Katze eine Decke für das Sofa gekauft. Die Küche ist voll mit Futter: Whiskas, Katzenmilch, leckerlies und und und ("Er sei ja so dünn, würde bei uns wohl nichts bekommen usw."). Eigentlich, sagt sie, mag sie gar keine Katzen... Aber er sei etwas Besonderes. Das allerdings finden wir auch. Was können wir tun? Wie sieht die Gesetzeslage aus? Vielen Dank und viele Grüße. Karin.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da ein freundliches Gespräch anscheinend nicht geholfen hat, fordern Sie die Nachbarin nunmehr schriftlich auf, ab sofort jegliche Einwirkungen auf alle Ihre Katzen – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahren sollten Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen.

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