zurück zur Übersicht Nachbar füttert Katze 19.02.2011 von Emily K. Unser Kater ist zwei Jahre alt und ein Freigänger, und unsere über 80 jährige Nachbarin füttert ihn jeden Tag, obwohl wir sie gebeten haben, damit aufzuhören, da der Kater dadurch schon extrem an Gewicht zugenommen hat. Doch anstatt die Fütterung einzustellen, wird sie sehr ausfallend und wirft uns vor, dass wir den Krater nicht füttern und uns nicht um ihn kümmern. Da sie ihn nicht nur Leckerlies sondern auch Essensreste von ihr gibt, hat er oft Durchfall und muss erbrechen. Doch jeder Versuch, mit ihr zu reden, ist zwecklos. Sie schlägt immer die Tür zu und droht, die Polizei zu holen wegen Belästigung... Ich bin mit meinem Latein am Ende?! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da ein freundliches Gespräch anscheinend nicht geholfen hat, fordern Sie die Nachbarin nunmehr schriftlich auf, ab sofort jegliche Einwirkungen auf alle Ihre Katzen – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Behalten Sie des Weiteren vor, etwaige Tierarztkosten, die aufgrund des Übergewichts entstehen werden, geltend zumachen. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahren sollten Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da ein freundliches Gespräch anscheinend nicht geholfen hat, fordern Sie die Nachbarin nunmehr schriftlich auf, ab sofort jegliche Einwirkungen auf alle Ihre Katzen – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Behalten Sie des Weiteren vor, etwaige Tierarztkosten, die aufgrund des Übergewichts entstehen werden, geltend zumachen. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahren sollten Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen.