zurück zur Übersicht Tierheim gibt mir meine Hündin nicht wieder. 21.02.2011 von Sascha N. Sehr geehrte Frau Ann-Kathrin Fries, im November 2010 haben eine Bekannte und ein Nachbar, die umbedingt meine Hündin haben wollen, beim Tierschutzverein eine Anzeige wegen Tierquälerei gemacht. Seit dem versuche ich mein Hund wieder zu bekommen. Laut Veterinäramt muss ich mich an die Auflagen halten, (kommen Ende dieser Woche) um meinen Hund wieder zubekommen. Kein Problem, da ich weiß, dass meine Hündin eine Bauchspeicheldrüsen-Unterfunktion hat. Ich habe sie im September 2010 in dem Tierheim (ich bin leider Hartz 4 Empfänger) untersuchen lassen. Jetzt hat der Vorstand beschlossen, mir den Hund nicht wieder zu geben. Laut einer Frau dort, ist mein Hund dort nicht mehr sonder irgentwo in Pflege. Darf ich ausserhalb des Tierheimes warten und wenn ich meine Hündin mit ein(er) Gassigeher(in) sehe, den den Hund wegnehmen und nach Hause fahren? Oder der "Pflegefamilie" den Hund wegnehmen? Womit muss ich rechnen wenn ich das machen würde? Mit freundlichen Grüßen Sascha Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass es eine längere Vorgeschichte gibt. Um Ihren Fall konkret beantworten zu können, müssten zunächst alle Umstände bekannt sein, insbesondere die Begründung des Veterinäramtes, die eine Sicherstellung Ihres Hundes und die Erteilung von Auflagen erforderlich machten. Des Weiteren müsste bekannt sein, aus welchen Gründen der Vorstand des Vereins beschlossen hat, Ihnen den Hund nicht wieder zu geben und ob dies rechtens ist. Sie sollten auf keinen Fall zur Selbsthilfe greifen und den Hund einem Gässigänger oder der Pflegefamilie wegnehmen. Dies kann unter Umständen strafbar sein und bringt Sie Ihrem Hund kein Stück näher, im Zweifel verbauen Sie sich damit nur die Chance Ihren Hund zurückzubekommen. Wenden Sie sich zunächst an das zuständige Amtsgericht und beantragen einen Beratungshilfeschein, mit dem Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden um sich beraten bzw. vertreten zu lassen, um zu versuchen, den Hund zurückzuerhalten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass es eine längere Vorgeschichte gibt. Um Ihren Fall konkret beantworten zu können, müssten zunächst alle Umstände bekannt sein, insbesondere die Begründung des Veterinäramtes, die eine Sicherstellung Ihres Hundes und die Erteilung von Auflagen erforderlich machten. Des Weiteren müsste bekannt sein, aus welchen Gründen der Vorstand des Vereins beschlossen hat, Ihnen den Hund nicht wieder zu geben und ob dies rechtens ist. Sie sollten auf keinen Fall zur Selbsthilfe greifen und den Hund einem Gässigänger oder der Pflegefamilie wegnehmen. Dies kann unter Umständen strafbar sein und bringt Sie Ihrem Hund kein Stück näher, im Zweifel verbauen Sie sich damit nur die Chance Ihren Hund zurückzubekommen. Wenden Sie sich zunächst an das zuständige Amtsgericht und beantragen einen Beratungshilfeschein, mit dem Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden um sich beraten bzw. vertreten zu lassen, um zu versuchen, den Hund zurückzuerhalten.