zurück zur Übersicht Unsere Katze Mimi 04.03.2011 von Susanne L. Liebe Frau Fries,unsere Katze geht oft in den Vorgarten unseres Nachbarn und benutzt dies als Katzenklo, nun beklagt er sich, er könnte das Bürofenster nicht mehr öffnen, da es nur noch stinken würde, ich kann das nicht wirklich nachvollziehen, deenn sie verbuddelt es ja oft. Was können wir machen?Kann er uns verbieten die Katze raus zu lassen? Oder uns vorschreiben, wo unsere Katze hinmacht?Sie ist ja noch jung, schon kastriert und soll drin und draußen sein, nur auf diese Streitereien haben wir keinen Lust und fragen uns ob er wirklich das Recht hat sich darüber zu bescheren? Was ist, wenn er der Katze was antut? Er sagt er übernähme keine Garantie denn er wollte ja mal wieder lüften... Vielen Dank Susanne L. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Obwohl der Nachbar zwar eine bzw. zwei Katzen dulden muss, hat er jedoch Schadensersatzansprüche für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass es auch tatsächlich IHRE Katze ist, die Anlass des Ärgers ist, damit Sie nicht für das Verhalten eines fremden Tieres haften müssen. Versuchen Sie weiterhin die Angelegenheit friedlich aus der Welt zu schaffen, um nicht nur einen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden sondern auch, dass der Nachbar Ihrer Katze tatsächlich etwas antut.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Obwohl der Nachbar zwar eine bzw. zwei Katzen dulden muss, hat er jedoch Schadensersatzansprüche für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass es auch tatsächlich IHRE Katze ist, die Anlass des Ärgers ist, damit Sie nicht für das Verhalten eines fremden Tieres haften müssen. Versuchen Sie weiterhin die Angelegenheit friedlich aus der Welt zu schaffen, um nicht nur einen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden sondern auch, dass der Nachbar Ihrer Katze tatsächlich etwas antut.