zurück zur Übersicht Wohnungskatze verbieten 07.03.2011 von Stefanie S. Hallo der Tierschutzverein Lübeck hat mich an Sie verwiesen und ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich werde schon in 14 Tagen bei meinem Freund einziehen. Meine Wohnung ist gekündigt, der Nachmieter steht schon in den Startlöchern. Jetzt hat der Vermieter bei einem Gespräch klar gestellt, dass er keine Katzen und Hunde im Haus haben will, ich habe aber eine Katze. Michi hat sich darum keine Gedanken gemacht, da in dem Haus auch weitere Katzen leben. Ob der Vermieter von denen weiß wissen wir nicht, wir wollten dann auch nicht petzen sondern haben versucht ihn mit Argumenten zu überzeugen, leider ohne Erfolg. Er sagt immer nur dass es eben Probleme gibt wenn jemand im Haus allergisch sei (was unwahrscheinlich ist, wenn selbst beide Katzen halten) und das er uns das nicht erlauben kann, weil er das dann ja allen erlauben müsste. Eine Haftpflichtversicherung, die auch für Katzenschäden aufkommt habe ich auch, sodass das auch kein Argument sein könnte. Wir haben dann natürlich das Internet durchforstet, dort steht ja viel, dass es heute zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört usw. Da wir keine Juristen sind haben wir nicht wirklich viel verstanden sondern sind eigentlich nur noch verwirrter. Ich bin mir sicher, dass ich Kimiii verstecken könnte, bzw. tut sie das selbst. Sie mag eh nicht raus gehen und wenn unbekannte Personen kommen verschwindet sie unterm Bett. Aber was blüht uns, wenn sie doch entdeckt wird? Fristlose Kündigung oder muss er erst abmahnen? Über eine baldige Antwort wären wir sehr dankbar! Liebe Grüße Steffi, Michi + Kimiii Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um solche Probleme zu vermeiden, sollte vor Anschaffung eines Hundes oder einer Katze immer zunächst der Mietvertrag eingesehen werden. Falls der Vermieter die Haltung von seiner Zustimmung abhängig gemacht, sollte man sich diese zur Sicherheit schriftlich geben lassen. In Ihrem Fall müsste daher zunächst die Regelung in Ihrem Mietvertrag geprüft werden. Wenn der Vermieter von der Katzenhaltung erfährt, kann er Ihnen nicht direkt fristlos kündigen, sondern muss Sie zunächst abmahnen. In diesem Falle sollten Sie den Mietvertrag und die Abmahnung auf Wirksamkeit prüfen lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um solche Probleme zu vermeiden, sollte vor Anschaffung eines Hundes oder einer Katze immer zunächst der Mietvertrag eingesehen werden. Falls der Vermieter die Haltung von seiner Zustimmung abhängig gemacht, sollte man sich diese zur Sicherheit schriftlich geben lassen. In Ihrem Fall müsste daher zunächst die Regelung in Ihrem Mietvertrag geprüft werden. Wenn der Vermieter von der Katzenhaltung erfährt, kann er Ihnen nicht direkt fristlos kündigen, sondern muss Sie zunächst abmahnen. In diesem Falle sollten Sie den Mietvertrag und die Abmahnung auf Wirksamkeit prüfen lassen.