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Fundkater bei falschen Besitzern, die ihn nicht hergeben!

von Brenda G.

Sehr geehrte Frau Fries! Wir haben das Problem, dass der Kater meiner Bekannten aufgefunden wurde (die Finder wohnen in der selben Str., wussten nichts vom Zuhause und dachten, er sei zugelaufen), und es haben sich falsche Besitzer gemeldet und ihn mitgenommen. Die richtigen Besitzer stehen fest, es ist eindeutig der Kater meiner Bekannten. Die Familie, die ihn hat, möchte nicht mit uns reden und reagiert auf keine Post, in der man die Sachlage schildert, dass es nicht ihr verschwunden gewesenes Tier sein kann. Die Polizei hat die Leute schon vorgewarnt und meiner Meinung nach falsch gehandelt und lässt sich zuviel Zeit. Anzeige ist erstattet, wir sollten erst laut Polizei warten und warten, aber niemand holt nun das Tier erst einmal da weg. Er lebt dort an einer Bundesstraße und kann täglich überfahren werden. Wie können wir vorgehen? Die Polizei überprüft nicht einmal, ob er noch da ist. Und wenn man sie vorwarnen würde, trauen wir den Leuten zu, dass sie sagen, er sei weggelaufen! Einen Anwalt können wir uns nicht leisten, und die Polizei ist eine Dorfpolizei, man hat uns nur hin- und her geschickt, man hat das Gefühl, es teht eine Befangenheit im Raum, weil jeder dort jeden kennt. Was können wir tun? Von einem Strafantrag wurde uns abgeraten, aber ich hörte jetzt, dass es aber besser sei, einen zu stellen?! Zudem möchten wir dringend den Kater in behüteter Obhut wissen, bevor etwas passiert. Wir fühlen uns von der Polizei im Stich gelassen! Die familie hat ihn nun schon seit 2 Monaten! Er war nicht gechipt, der entlaufene Kater dieser anderen Familie aber auch nicht, es gibt eindeutige Beweise, dass es der Kater meiner Bekannten ist, sogar die Polizei sagt anhand der Begebenheiten und Fotos, dass er es ist! Ich würde mich sehr über Hilfe oder einen Rat freuen! Mit freundlichen Grüßen, Brenda G.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Im geschilderten Fall geht letztendlich um Aufklärung der Frage wer der rechtmäßige Eigentümer der Katze ist. Dies ist ein zivilrechtliches Problem ist kann von der Polizei, die sich um strafrechtliche Fragen kümmert, nicht geklärt und beantwortet werden. Um den Kater zurückzubekommen müsste beim zuständigen Amtsgericht auf Herausgabe des Katers geklagt werden. Dabei muss Ihre Bekannte jedoch beweisen können, dass es auch tatsächlich ihr Kater ist. Die Kosten und Erfolgsaussichten eines solchen Prozesses sollten Sie jedoch vorher anwaltlich überprüfen lassen. Dieser kann auch prüfen ob Sie Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe bekommen. Des Weiteren sollten Sie einen Strafantrag stellen, da andernfalls wahrscheinlich gar nicht weiter ermittelt wird. Beantragen Sie über das Ergebnis und den Ausgangs des Verfahrens informiert zu werden.

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