zurück zur Übersicht

Hund in Pflegestelle

von Marion H.

Im Juli 2008 kam ich für 21 Monate in Haft. Mein Hund blieb bei meinem ehemaligen Lebensgefährten. Durch die Trennung bat ich eine Bekannte um Hilfe meinen Hund in einer Pflegestelle unterzubringen. Dies tat sie und nun wollen die Leute mir meinen Hund nicht zurück geben. Was kann ich tun?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst müsste geklärt werden ob Sie (noch) die Eigentümerin des Hundes sind bzw. ob die derzeitigen Besitzer Eigentümer geworden sind. Dazu müsste geklärt werden, wer mit wem was genau vereinbart hat, gibt es etwas schriftliches oder wurde alles nur mündlich vereinbart und aus welchem Grund die Besitzer den Hund nicht herausgeben wollen. Ob eine Klage auf Herausgabe gegen die Besitzer Aussicht auf Erfolg hätte, kann daher erst nach Klärung der offenen Fragen geprüft werden. Lassen Sie sich daher ausführlich anwaltlich beraten.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung