zurück zur Übersicht Hund in Pflegestelle 15.03.2011 von Marion H. Im Juli 2008 kam ich für 21 Monate in Haft. Mein Hund blieb bei meinem ehemaligen Lebensgefährten. Durch die Trennung bat ich eine Bekannte um Hilfe meinen Hund in einer Pflegestelle unterzubringen. Dies tat sie und nun wollen die Leute mir meinen Hund nicht zurück geben. Was kann ich tun? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst müsste geklärt werden ob Sie (noch) die Eigentümerin des Hundes sind bzw. ob die derzeitigen Besitzer Eigentümer geworden sind. Dazu müsste geklärt werden, wer mit wem was genau vereinbart hat, gibt es etwas schriftliches oder wurde alles nur mündlich vereinbart und aus welchem Grund die Besitzer den Hund nicht herausgeben wollen. Ob eine Klage auf Herausgabe gegen die Besitzer Aussicht auf Erfolg hätte, kann daher erst nach Klärung der offenen Fragen geprüft werden. Lassen Sie sich daher ausführlich anwaltlich beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst müsste geklärt werden ob Sie (noch) die Eigentümerin des Hundes sind bzw. ob die derzeitigen Besitzer Eigentümer geworden sind. Dazu müsste geklärt werden, wer mit wem was genau vereinbart hat, gibt es etwas schriftliches oder wurde alles nur mündlich vereinbart und aus welchem Grund die Besitzer den Hund nicht herausgeben wollen. Ob eine Klage auf Herausgabe gegen die Besitzer Aussicht auf Erfolg hätte, kann daher erst nach Klärung der offenen Fragen geprüft werden. Lassen Sie sich daher ausführlich anwaltlich beraten.