zurück zur Übersicht Kranker Hund von Züchterin 27.09.2009 von Maria P. Ich habe am 22.9.09 bei einer Züchterin eine französische Bulldogge gekauft für 500,00 €. Die Züchterin hat mir versichert,dass der Welpe am 5.7.09 geboren ist und gesund ist. Ich bin natürlich gleich zum Tierarzt und da ist festgestellt worden, dass der Welpe Parasiten im Darm, Fieber, Husten, Schnupfen und eine Bindehautentzündung hat. Meine Frage an Sie...was kann ich jetzt machen? Habe mehrmals versucht die Züchterin telefonisch zu erreichen, habe e-mails geschrieben und sms...bisher aber ohne Antwort. Ich würde gern den Tierschutz darüber informieren, dass die Züchterin kranke Tiere verkauft. Aber bevor ich das mache würde ich gern einen Rat von Ihnen lesen. Ich danke Ihnen MfG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ist ein verkaufter Hund krank also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Verkäufer –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass die Züchterin den Hund auf eigene Kosten bei ihrem Tierarzt behandeln lässt. Meldet die Züchterin sich auch auf den Brief nicht, ist zu überlegen ob ein Gericht eingeschaltet wird. Eine Nachfrage beim örtlichen Tierschutz kann nicht schaden, vielleicht haben sich dort auch schon andere Welpenkäufer dieser Züchterin gemeldet.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ist ein verkaufter Hund krank also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Verkäufer –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass die Züchterin den Hund auf eigene Kosten bei ihrem Tierarzt behandeln lässt. Meldet die Züchterin sich auch auf den Brief nicht, ist zu überlegen ob ein Gericht eingeschaltet wird. Eine Nachfrage beim örtlichen Tierschutz kann nicht schaden, vielleicht haben sich dort auch schon andere Welpenkäufer dieser Züchterin gemeldet.