zurück zur Übersicht Tierquälerei durch Vermieter 21.03.2011 von brigitta r. Liebe Frau Fries, ich hatte einen tierfreundlichen Vermieter, der leider in Pflege musste und das Haus wurde verkauft. Mit meinen 4 aufgenommenen Strassenhunden habe ich keine Möglichkeit, eine neue Wohnung zu finden. Trotzdem versucht der neue Besitzer, mich mit allem möglichen Dingen zu vergraulen, z.B. haben wir fast den ganzen Winter keine Heizung gehabt. Wir wohnen im 1.Stock und er hat Unter- und Erdgeschoß komplett umgebaut. Die Mauern wurden mit Schlaghammer tagelang eingerissen, ca.100db Lärmbelastung, echter Psychoterror. Die Hunde waren total verstört, einer zitterte am ganzen Körper. Als ich ihn darauf ansprach versprach er, mich vorher zu informieren, falls es wieder laut wurde. Das tat er natürlich nicht und Nachbarn informierten mich auf der Arbeit, dass es wieder laut wäre. Als ich ihn wieder ansprach stiess er mich aus der Wohnung. Kann ich ihn wegen Teirquälerei anzeigen? Bitte helfen Sie uns! Der RA hilft mir nicht wirklich, dem muss man ständig hinterher laufen! Gruß, B. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob sich Ihr Vermieter sich tatsächlich wegen Tierquälerei strafbar gemacht hat, kann nur nach Kenntnis aller Umstände geklärt werden. Sie haben den richtigen Weg gewählt und sich anwaltlich vertreten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob sich Ihr Vermieter sich tatsächlich wegen Tierquälerei strafbar gemacht hat, kann nur nach Kenntnis aller Umstände geklärt werden. Sie haben den richtigen Weg gewählt und sich anwaltlich vertreten lassen.