zurück zur Übersicht Hund zurücknehmen? 26.03.2011 von Ninja Z. Sehr geehrte Frau Fries, ich wende mich heute mit einer besonderen Frage an Sie, die seit gestern aktuell ist. Zunächst zum Sachverhalt: Im Januar habe ich auf eine Internetanzeige geanwortet, in der ein Hund zur Vermittlung stand (Zeitmangel). Da ich auf der Suche nach einem Zweithund war, habe ich Diesen Hund dann auch drei Tage später besucht (mit einer Freundin und meiner Hündin) und die Vorbesitzerin hat mir, nach einem kurzen Gespräch, diesen inkl. aller Dokumente (Impfpass, Tassomeldeblatt und komplettem Zubehör) mitgegeben und bat darum, ihn ab und zu noch besuchen zu dürfen. Der erste Besuch fand dann auch im Februar statt und sie sagte, dass er es bei mir sehr gut hätte. Danach habe ich nichts mehr von ihr gehört. Gestern kam nun von ihr eine Sms, sie hätte den Hund gerne wieder, da ich mich nicht bei ihr gemeldet hätte. Ich sagte ihr, dass ich nun die Eigentümerin des Hundes bin und ihn nicht zurückgeben werde. Sie hat nun mit einer Anzeige wegen Unterschlagung gedroht. Was ist in diesem Fall rechtens und wie sollte ich mich möglichst verhalten?! Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries So wie Sie den Fall geschildert haben, dürfte es sich um eine Eigentumsübertragung des Hundes per Kauf, oder falls Sie nichts bezahlt haben, per Schenkung handeln. Auch die Tatsache, dass Sie alle Dokumente und das komplette Zubehör des Hundes übergeben bekommen haben, zeigt, dass die ehemalige Besitzerin Ihnen das Eigentum an dem Hund übertragen wollte. Daher müssten Sie den Hund auch nicht zurückgeben. Um Ihre Frage jedoch verbindlich beantworten zu können, müsste geprüft werden, was konkret vereinbart wurde, gibt es einen schriftlichen Vertrag, ist dort etwas zum Thema Rücktritt oder Rückforderung des Hundes geregelt, was genau stand in der Anzeige etc. Lassen Sie sich spätestens dann von einem Anwalt vertreten, wenn die Polizei tatsächlich wegen Unterschlagung gegen Sie ermittelt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries So wie Sie den Fall geschildert haben, dürfte es sich um eine Eigentumsübertragung des Hundes per Kauf, oder falls Sie nichts bezahlt haben, per Schenkung handeln. Auch die Tatsache, dass Sie alle Dokumente und das komplette Zubehör des Hundes übergeben bekommen haben, zeigt, dass die ehemalige Besitzerin Ihnen das Eigentum an dem Hund übertragen wollte. Daher müssten Sie den Hund auch nicht zurückgeben. Um Ihre Frage jedoch verbindlich beantworten zu können, müsste geprüft werden, was konkret vereinbart wurde, gibt es einen schriftlichen Vertrag, ist dort etwas zum Thema Rücktritt oder Rückforderung des Hundes geregelt, was genau stand in der Anzeige etc. Lassen Sie sich spätestens dann von einem Anwalt vertreten, wenn die Polizei tatsächlich wegen Unterschlagung gegen Sie ermittelt.