zurück zur Übersicht

Auslagen für einen Hund

von Sandra W.

Riesen Geschichte die keiner versteht...also sie ist ja am 21. mittags hier am Stadtpark ausgebüchst. Am 21. nachmittags wurde sie vor dem Tierheim in AHAUS gesehen. Sie haben dann versucht sie einzufangen hat aber nicht geklappt. Am 23. haben zwei Männer sie morgens über den Zaun auf das Tierheimgelände geworfen und sind dann abgehauen. Da das Tierheim davon ausgegangen ist das es ein ausgesetzter Hund ist haben sie unsere Maus am 27.03 weitervermittelt in eine Familie in Gronau. Am Montag hab ich dann nochmal mit der Stadt Gronau telefoniert und sie sagten mir das ein Mischling, in Ahaus im Tierheim ,aus Gronau wäre. Was ich nicht wusste das Fundtiere aus Gronau nach Ahaus kommen,denn sonst hätte ich da ja schon längst angerufen. Ich rief dann dort an und sie sagten mir das es ein kleiner Mischling war und er schon zurück bei seiner Familie ist. Sie fragte dann nach den Daten von unserem Hund. als ich ihr alles gesagt hatte stutzte die Frau am Telefon und sagte mir das sie unsere Hündinn dort hatte und das sie in eine neue Familie gekommen wäre. Ich war völlig fertig. sie sagte aber das sie die Familie anruft um ein Treffen zu vereinbaren zwecks Rückvermittlung. Das fand dann heute morgen statt und jetzt ist sie wohlbehalten wieder hier, liegt in ihrem Körbchen und knabbert einen Riesenknochen. Jetzt zu meinem eigentlichen Problem. Die vorrübergehenden Halter unserer Jacky möchten jetzt von uns Anschaffungskosten für eine hundebox haben und die soll knapp 200 Euro kosten. Müssen wir das bezahlen? Sie sagten die wäre noch neu und wir könnten sie ja dann bei ebay wieder verkaufen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Um die Rechtslage zu klären müssten noch einige Dinge geklärt werden, z.B. ob Ihre Hündin gechippt und bei TASSO registriert ist. Wenn ja ist fraglich, warum das Tierheim Ahaus sich über die Chipnummer nicht an TASSO gewandt hat um den möglichen Halter der Hündin ausfindig zu machen. Nicht ganz nachvollziehbar ist allerdings auch, warum die Finder der Hündin sie über den Zaun des Tierheims geworfen haben und dann geflüchtet sein sollen. Falls das Tierheim nicht nach einem möglichen Halter recherchiert hat und die andere Familie nicht darüber aufgeklärt hat, dass es sich um einen Fundhund handeln könnte und daher unter Umständen eine sechsmonatige Rückgabepflicht gegenüber dem Eigentümer läuft, läge der Fehler beim Tierheim. Die Familie müsste sich dann wegen der Kosten für die Transportbox an das Tierheim und nicht an Sie wenden. Ob die Familie aber überhaupt einen Erstattungsanspruch hat oder die Box nicht selbst wieder verkaufen muss, kann erst nach Kenntnis des gesamten Vorfalles geprüft werden.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung