zurück zur Übersicht Keinen Auslauf?! 27.09.2009 von Petra D. Guten Tag,unsere Nachbarn haben vier Yorkshire Terrier und gehen nie mit den Hunden nach draussen in den Wald. Sie dürfen nur in den Garten. Meine Frage ist das artgerecht? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 2 der Tierschutz-Hundeverordnung muss einem Hund ausreichend Auslauf im Freien gewährt werden und für auseichend Umgang mit der bzw. den Betreuungspersonen muss gesorgt werden. “Im Freien“ bedeutet nach dieser Verordnung außerhalb eines Zwingers oder frei von einer Kette, wenn der Hund in so genannter Anbindehaltung gehalten wird. Wo dieser Auslauf gewährt werden muss, ob im eigenen Garten, im Wald, auf einer Wiese etc., schreibt die Tierschutz-Hundeverordnung dagegen nicht vor.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 2 der Tierschutz-Hundeverordnung muss einem Hund ausreichend Auslauf im Freien gewährt werden und für auseichend Umgang mit der bzw. den Betreuungspersonen muss gesorgt werden. “Im Freien“ bedeutet nach dieser Verordnung außerhalb eines Zwingers oder frei von einer Kette, wenn der Hund in so genannter Anbindehaltung gehalten wird. Wo dieser Auslauf gewährt werden muss, ob im eigenen Garten, im Wald, auf einer Wiese etc., schreibt die Tierschutz-Hundeverordnung dagegen nicht vor.