zurück zur Übersicht Hundebiss durch fremdem Hund 06.04.2011 von Detlef R. Am Sonntag, den 3.4.2011 morgens gegen 11:00 Uhr, hat mich ein fremder Schäferhund in die linke Hand gebissen. Beim Laufen mit meinem Hund kam mir der besagte Hund an der Leine mit einem älteren Mann entgegen. Meinen Hund legte ich bei Fuß ab und stellte mich auf die Leine. Ungefähr auf gleicher Höhe preschte der Schäferhund nach vorne und erwischte meinen Hund am Fell im Genick und schüttelte. Da ich auf der Leine stand, konnte mein Hund ja nicht weg. Mein Hund trug ein Brust-Geschirr, das ich wiederum am Übergang zur Leine zu fassen versuchte. In dem Moment biss mich der Schäferhund in die linke Hand. Zugleich zog der Mann den Hund und ging mehrere Schritte zurück. Auf meine Frage hin, was jetzt, meinte er, selber schuld, man langt nicht zwischen zwei beißende Hunde. Er drehte sich um und wollte gehen, da habe ich ihn aufgefordert, mir zu folgen und seine Adressdaten an meinem Kfz zu geben. Kurz folgte er mir, dann meinte er, er hieße Ebert und sagte mir seine Telefonnummer. Bekannte aus der Ortschaft haben mich dann ins Krankenhaus gebracht. Beim letzten Telefonat wurden die Besitzerin und ihre Mutter pampig am Telefon. Sie melden sich nicht und ich weiß nicht, wie ich das beweisen soll, da kein Zeuge dabei war. Was mache ich jetzt? Hilfe!!! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Tatsache, dass Sie keinen Zeugen für Vorfall haben, macht es sehr schwierig, bestehende Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Hundehalter durchzusetzen, da der Halter sehr wahrscheinlich bestreiten wird, dass es sein Hund war, der Sie gebissen hat, sondern ihr eigener. Hinzukommt, dass die Rechtsprechung in der Tat davon ausgeht, dass sich grob fahrlässig verhält, wer in eine kämpfende Hundegruppe eingreift. Sie sollten zur Prüfung und Sicherung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin einschalten und neben den zivilrechtlichen Ansprüchen auch schriftlich Strafanzeige und Strafantrag wegen Körperverletzung erstatten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Tatsache, dass Sie keinen Zeugen für Vorfall haben, macht es sehr schwierig, bestehende Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Hundehalter durchzusetzen, da der Halter sehr wahrscheinlich bestreiten wird, dass es sein Hund war, der Sie gebissen hat, sondern ihr eigener. Hinzukommt, dass die Rechtsprechung in der Tat davon ausgeht, dass sich grob fahrlässig verhält, wer in eine kämpfende Hundegruppe eingreift. Sie sollten zur Prüfung und Sicherung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin einschalten und neben den zivilrechtlichen Ansprüchen auch schriftlich Strafanzeige und Strafantrag wegen Körperverletzung erstatten.