zurück zur Übersicht Tierrecht- Sind Tiere eine Sache ? 09.04.2011 von Iris D. Gelten Hunde bzw.Tiere immer noch als Sache und das Ertränken eines Hundes ob fahrlässig oder vielleicht auch beabsichtig,da man die Gegebenheit bzw.das Umfeld kennt,wie den Fischteich bei der Verwandtschaft,kann immer noch nicht geahndet werden?Mir ist zugetragen worden,daß man einen jungen Westie von 6-7 Monaten vor ca.6Wochen in einen Fischteich unter dem noch dort herrschenden Eisfläche hat rutschen lassen und ihn nicht gleich geholfen hat und es dann als sozusagendes Unglück beim dortigen Tierarzt angab.Dabei verfügte Einer von denen Kenntnisse über 1.Hilfe beim Hund und wußte auch,daß man einen kleinen Hund nich allein draußen lassen kann bei dem Fischteich. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Tiere gelten seit 1990 in Deutschland nicht mehr als Sache. Der damals neu eingefügte § 90a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besagt: “Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“ Die angesprochenen Spezialgesetze, die den Regelungen über Sachen vorgehen, sind z.B. das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung. Wenn sich der Fall also tatsächlich so zugetragen haben sollte, würde es sich um eine strafbare Tierquälerei handeln. Sie könnten daher schriftliche Strafanzeige erstatten. Allerdings ist immer Vorsicht geboten bei Vorfällen, die man nur von zweiten oder sogar Dritten kennt, die wohlmöglich auch alle nicht dabei waren. Schildern Sie den Vorfall so objektiv wie möglich, weisen darauf hin, dass Sie keine Augenzeugin sind und verzichten auf Gefühligkeiten oder Kraftausdrücke. Benenn Sie, wenn möglich, Zeugen. Der Vorwurf ein Tier absichtlich ertrinken zu lassen, ist schon erheblich. Bewerten Sie daher das Gehörte nochmals realistisch und entscheiden dann ob Sie Strafanzeige erstatten wollen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Tiere gelten seit 1990 in Deutschland nicht mehr als Sache. Der damals neu eingefügte § 90a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besagt: “Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“ Die angesprochenen Spezialgesetze, die den Regelungen über Sachen vorgehen, sind z.B. das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung. Wenn sich der Fall also tatsächlich so zugetragen haben sollte, würde es sich um eine strafbare Tierquälerei handeln. Sie könnten daher schriftliche Strafanzeige erstatten. Allerdings ist immer Vorsicht geboten bei Vorfällen, die man nur von zweiten oder sogar Dritten kennt, die wohlmöglich auch alle nicht dabei waren. Schildern Sie den Vorfall so objektiv wie möglich, weisen darauf hin, dass Sie keine Augenzeugin sind und verzichten auf Gefühligkeiten oder Kraftausdrücke. Benenn Sie, wenn möglich, Zeugen. Der Vorwurf ein Tier absichtlich ertrinken zu lassen, ist schon erheblich. Bewerten Sie daher das Gehörte nochmals realistisch und entscheiden dann ob Sie Strafanzeige erstatten wollen.