zurück zur Übersicht Probleme mit Tierheim 12.04.2011 von Sarah M. Ich habe Probleme mit einem ca. 8-jähr.-Kater vom Tierheim. Das Tierheim hat einen völlig abgemagerten Kater aufgenommen. Ich habe mich sofort in das Tier verliebt und entschlossen, ihn mit nach Hause zu nehmen, sobald er kastriert ist. Mündlich wurde vereinbart dass ich die Kastrationskosten bezahle, da ich seit ca. 1 Jahr ehrenamtlich tätig bin. Am 14.03.2011 wurde er kastriert und ich nahm ihn am nächsten Tag mit. Am 17.03.2011 wurde der Vertrag gemacht. Zwei Tage später bemerkte ich, dass das Tier am Bauch eine Beule hatte. Am 21.03.2011 stellte meine Tierärztin fest, dass das Tier einen Bauchbruch hat, der unbedingt behandelt werden muss. Sie vermutete, dass dieser schon länger ist und bei der Kastration von dem anderem Tierarzt hätte bemerkt werden müssen. Im Tierheim fragte ich, wer die Kosten für die OP trägt. Die angehende Tierheimchefin sagte mir, bevor ich ihn mitnahm, dass das Tier gesund sei. Am 24.03.2011 fragte sie mich nach dem Geld für das Tier und ob ich mit 50 € einverstanden sei. Auf meine Frage zwecks der OP-Kosten antwortete sie nur "Mal sehn was wir da machen können". Ich bezahlte die geforderte Summe. Am 04.04.2011 wurde mir mitgeteilt, dass weder das Tierheim, noch der Tierschutzverein für die Kosten aufkommt. Ich fragte, was mit dem Kater passiert wenn ich ihn zurückgebe. Antwort: "Das Tier kommt in Vermittlung, wenn sich jemand für ihn findet muss der dann auch die OP bezahlen". Für den kranken Kater fordert das Tierheim vom neuem Halter dann eine Schutzgebühr in Höhe von ca. 100-150 € + die OP-Kosten von bis zu 200 €. Das wurde mir unter Zeugen gesagt. Für das Geld wird sich bestimmt keiner finden, der das Tier bei sich aufnimmt. Am 08.04.2011 habe ich den Kater doch operieren lassen, da der Bauchbruch immer größer wurde. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 96,77 €. Was kann ich tun? Muss dass Tierheim oder der Tierschutzverein für die Kosten aufkommen? Ist das nicht arglistige Täuschung? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre Frage verbindlich beantworten zu können, müsste geprüft werden, ob und was in dem geschlossenen Vertrag zu den Tierarztkosten nach dem Übernahmezeitpunkt geregelt wurde. Eine arglistige Täuschung des Tierheims kann ich aus Ihrer Schilderung nicht entnehmen. Fest steht, dass Sie eine Absage der Kostenübernahme bekommen haben und den Kater dennoch vier Tage später auf eigenen Kosten haben operieren lassen. Ob das Tierheim den Bauchbruch kannte oder kennen musste ist aus mehreren Gründen fraglich. Zunächst haben Sie selbst erst nach ein paar Tagen die Beule festgestellt. Auch, dass der Tierarzt, der den Kater kastriert hat den Bauchbruch nicht bemerkt hat, könnte dafür sprechen, dass er zu dem Zeitpunkt noch nicht vorlag. Die wage Aussage Ihrer Tierärztin, dass der Bruch vermutlich schon länger bestehe, hilft Ihnen da leider wenig weiter. Um den Vertrag und mögliche Ansprüche zu überprüfen, lassen Sie sich am Besten anwaltlich beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre Frage verbindlich beantworten zu können, müsste geprüft werden, ob und was in dem geschlossenen Vertrag zu den Tierarztkosten nach dem Übernahmezeitpunkt geregelt wurde. Eine arglistige Täuschung des Tierheims kann ich aus Ihrer Schilderung nicht entnehmen. Fest steht, dass Sie eine Absage der Kostenübernahme bekommen haben und den Kater dennoch vier Tage später auf eigenen Kosten haben operieren lassen. Ob das Tierheim den Bauchbruch kannte oder kennen musste ist aus mehreren Gründen fraglich. Zunächst haben Sie selbst erst nach ein paar Tagen die Beule festgestellt. Auch, dass der Tierarzt, der den Kater kastriert hat den Bauchbruch nicht bemerkt hat, könnte dafür sprechen, dass er zu dem Zeitpunkt noch nicht vorlag. Die wage Aussage Ihrer Tierärztin, dass der Bruch vermutlich schon länger bestehe, hilft Ihnen da leider wenig weiter. Um den Vertrag und mögliche Ansprüche zu überprüfen, lassen Sie sich am Besten anwaltlich beraten.