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Hundesteuer

von Sonja F.

Muss ich für meinen Yorkshire-Terrier Hundesteuer bezahlen? Hörte schon mehrmals, dass er nicht unter "Hunde" läuft, sondern wie Katzen oder andere Kleintiere gehandhabt wird weil er so klein ist. Bezahl ich nun rechtens oder kann ich mir diese Steuer sparen? Danke

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

In der Hundesteuersatzung der Stadt Nittenau ist geregelt, dass für jeden Hund, der älter als vier Monate ist, Hundesteuern zu zahlen sind. Ausnahmen gelten für Behindertenbegleithunde etc. aber nicht für Yorkshire-Terrier. Daher müssen Sie für Ihren Hund, unabhängig von Rasse und Größe Hundesteuern zahlen. Die Behandlung eines Yorkshire-Terriers als “Kleintier“ stammt aus der Rechtsprechung zum Mietrecht und kann auf das Steuer- und Verwaltungsrecht nicht übertragen werden. Zwar gibt es Urteile, nach dem ein Vermieter die Haltung eines Yorkshire-Terriers nicht verbieten durfte. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), als oberstes Gericht für zivilrechtliche Streitigkeiten, sind Kleintiere solche, die in geschlossenen Behältnissen, wie Käfigen oder Terrarien, gehalten werden. Ob andere Gerichte Yorkshire-Terrier als Kleintiere bewerten ist fraglich.

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