zurück zur Übersicht Ist der Vermieter im Recht? 13.04.2011 von Maria O. Hallo darf mein Vermieter mir das Halten einer Wohnungskatze verbieten während er meinem Nachbarn die Haltung von 3 Katzen erlaubt? Der Mietvertrag ist der selbe "Hund und Katzen nach Absprache mit dem Vermieter. Dieser darf die Haltung nur bei wichtigen Gründen versagen". Er hat mir als Grund genannt dass es ja Allergien im Haus geben könnte und dann Probleme. Aber in unserem Haus gibt es nur 3 Wohnungen, in der mittleren leben die 3 Katzen des Nachbarn und meine würde zu mir unters Dach ziehen. Ich bedanke mich schon mal für Ihre Hilfe Liebste Grüße Maria Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich kann ein Vermieter frei entscheiden, ob er die Hunde- und Katzenhaltung von seiner vorherigen Zustimmung abhängig macht. Die geschilderte Formulierung scheint wirksam zu sein. Zwar können Allergien einen solchen wichtigen Grund darstellen. Dies kann jedoch hier nicht der Fall zu sein, da ja bereits drei Katzen im Haus wohnen und es unrealistisch ist, dass nun durch eine neue Katze im Haus plötzlich die Gefahr einer Allergie bestehe. Fordern Sie daher Ihren Vermieter erneut schriftlich auf Ihnen die Katzenhaltung schriftlich zu genehmigen. Sollten er sich weiterhin weigern, schalten Sie eine Rechtsanwalt oder den Mieterbund ein.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich kann ein Vermieter frei entscheiden, ob er die Hunde- und Katzenhaltung von seiner vorherigen Zustimmung abhängig macht. Die geschilderte Formulierung scheint wirksam zu sein. Zwar können Allergien einen solchen wichtigen Grund darstellen. Dies kann jedoch hier nicht der Fall zu sein, da ja bereits drei Katzen im Haus wohnen und es unrealistisch ist, dass nun durch eine neue Katze im Haus plötzlich die Gefahr einer Allergie bestehe. Fordern Sie daher Ihren Vermieter erneut schriftlich auf Ihnen die Katzenhaltung schriftlich zu genehmigen. Sollten er sich weiterhin weigern, schalten Sie eine Rechtsanwalt oder den Mieterbund ein.