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Hundehaltung unter Auflagen

von Katharina N.

Liebe Frau Fries, bei Uns, einem Mehrfamilienhaus einer Baugenossenschaft, ist lt. Mietvertrag Hundehaltung nur mit einer Genehmigung erlaubt. Ist die Genossenschaft nun berechtigt an die Genehmigung folgende Auflagen zu stellen: 1. Anmeldung zur Hundesteuer 2. Eine Haftpflichtversicherung??? Es handelt sich um eine liebe Husky-Hündin mit einer Schulterhöhe von 53 cm (bis 50 cm sind erlaubt). Mit lieben Grüssen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Grundsätzlich ist der Vermieter frei in seiner Entscheidung, ob er die Hundehaltung generell erlaubt, verbietet oder von seiner Genehmigung abhängig macht. Auch Auflagen kann ein Vermieter theoretisch erteilen. Um zu klären, ob es sich in Ihrem Fall bei der Anmeldung zur Hundesteuer und dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung um rechtmäßige Auflagen handelt, müsste zunächst die Regelung Ihres Mietvertrages geprüft werden, da die Beurteilung davon abhängt, ob diese Auflagen in den AGB des Mietvertrages, also in dem Vordruck bereits vermerkt sind oder ob diese Voraussetzungen individuell besprochen und dem Vertrag handschriftlich zugefügt wurden. Des Weiteren wäre zu prüfen, ob die Begrenzung auf Hunde mit einer Schulterhöhe von 50 cm wirksam vereinbart wurde. Unabhängig von der Auflage Ihres Vermieters sollten Sie unbedingt eine Haftpflichtversicherung für Ihre Hündin abschließen und sie zur Hundesteuer anmelden.

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