zurück zur Übersicht 2 von 4 Katzen sollen abgeschafft werden 14.04.2011 von Silke B. Hallo Frau Fries! Wir sind eine 5-köpfige Familie, leben in einer 93qm großen Wohnung und haben 2 Katzen, die uns von Anfang an erlaubt wurden. Jetzt haben wir noch 2 Katzen dazu geholt und der Vermieter hat uns gesagt, dass das zuviel ist und wir 2 wieder abgeben müssen. Grund dazu hat er eigentlich nicht. Es ist immer sauber, sie sind nur Wohnungskatzen und keiner unserer Nachbarn fühlt sich belästigt. Außerdem haben unsere Nachbarn auch verschiedene Haustiere. Also auch Hunde und Katzen (nur nicht 4 Stück in einem Haushalt). Darf der Vermieter uns 2 erlauben und uns zwingen 2 wieder abzugeben? Im Mietvertrag steht: Jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren bedarf der Zustimmung des Vermieters. Dies gilt nicht für den vorübergehenden Aufenthalt von Tieren bis zu ........ Tagen. Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern, wenn eine Gefährdung oder Belästigung durch das Tier nicht völlig auszuschließen ist. Eine erteilte Zustimmung kann widerrufen werden bzw. der vorrübergehende Aufenthalt untersagt werden, wenn von dem Tier Störungen oder/und Belästigungen ausgehen. Der Mieter haftet für alle Schäden. Ich danke im Vorraus für Ihre Hilfe!! Mit freundlichem Gruß Silke Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihren Fall konkret beantworten zu können, müsste die vom Vermieter zu Beginn erteilte Erlaubnis zur Katzenhaltung geprüft und bewertet werden. Hat er Ihnen z.B. generell die Katzenhaltung erlaubt, könnte er nur wie aufgeführt bei Störungen oder Belästigungen seine Zustimmung widerrufen. Hat er Ihnen jedoch ausdrücklich die Haltung nur zweier Katzen genehmigt, so hätten Sie seine Zustimmung zu der dritten und vierten Katze zuvor einholen müssen. Lassen Sie sich von den Nachbarn vorsorglich schriftlich bestätigen, dass sie sich durch Ihre Katzen nicht gestört fühlen. Falls Ihr Vermieter Sie bisher nur mündlich aufgefordert hat, zwei der vier Katzen abzuschaffen, bestehen Sie auf eine schriftliche Aufforderung und lassen diese dann anwaltlich überprüfen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihren Fall konkret beantworten zu können, müsste die vom Vermieter zu Beginn erteilte Erlaubnis zur Katzenhaltung geprüft und bewertet werden. Hat er Ihnen z.B. generell die Katzenhaltung erlaubt, könnte er nur wie aufgeführt bei Störungen oder Belästigungen seine Zustimmung widerrufen. Hat er Ihnen jedoch ausdrücklich die Haltung nur zweier Katzen genehmigt, so hätten Sie seine Zustimmung zu der dritten und vierten Katze zuvor einholen müssen. Lassen Sie sich von den Nachbarn vorsorglich schriftlich bestätigen, dass sie sich durch Ihre Katzen nicht gestört fühlen. Falls Ihr Vermieter Sie bisher nur mündlich aufgefordert hat, zwei der vier Katzen abzuschaffen, bestehen Sie auf eine schriftliche Aufforderung und lassen diese dann anwaltlich überprüfen.