zurück zur Übersicht Hund im überhitzten Auto 18.04.2011 von Ulrike K. Hallo, ich habe gestern leider erfolglos versucht, einen Hund, der (angeblich) nur 20 min im Auto war, wieder zu beleben. Leider hat alles nichts geholfen, das arme Tier musste sterben. Man kam bei mir die Frage auf, wenn ich das mal wieder sehe, und die Besitzer nicht da sind, darf ich nach einer gewissen Zeit und wenn der allgemeine Zustand des Hundes zulässt, die Scheiben von einem Auto einschlagen? Ich würde natürlich die Polizei über mein Vorhaben informieren. Aber kann ich vom Besitzer angezeigt werden? Wie ist das rechtlich und gibt es eine vorgeschriebene Zeit? Nebenbei, es würde für mich nach dem Erlebnis so oder so keine Rolle spielen, ob es eine Anzeige gibt oder nicht, denn so etwas muss nicht sein! Liebe Grüße Ulrike Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider sterben jedes Jahr wieder Hunde in überhitzen Autos. Finden Sie einen sichtbar leidenden Hund in einem geschlossenen Auto vor, notieren Sie sich alle wichtigen Daten (Datum, Ort, Uhrzeit, Pkw-Marke, Farbe, Kennzeichen, evtl. Zeugen) und rufen Sie zunächst die Polizei. Erstatten Sie zur Sicherheit auch Strafanzeige wegen Tierquälerei. Sollte die Situation so eilig sein, dass nicht länger auf das Eintreffen der Polizei gewartet werden kann, darf man den Hund selbst befreien. Allerdings sollten Sie unbedingt darauf achten, den Schaden am Fahrzeug so gering wie möglich zu halten, also weder Front- noch Heckscheibe einschlagen, da Sie schließlich vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigen! Sollte der Pkw-Fahrer tatsächlich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten -und das wird er in vielen Fällen tun- ist man durch die Notlage entschuldigt. Da Sie diese Notlage aber beweisen müssen, sollten Sie auf jeden Fall zunächst die Polizei verständigen und dann so viele Zeugen wie dazu bitten, wobei Sie nicht vergessen dürfen, sich deren Namen und Anschrift zu notieren!
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider sterben jedes Jahr wieder Hunde in überhitzen Autos. Finden Sie einen sichtbar leidenden Hund in einem geschlossenen Auto vor, notieren Sie sich alle wichtigen Daten (Datum, Ort, Uhrzeit, Pkw-Marke, Farbe, Kennzeichen, evtl. Zeugen) und rufen Sie zunächst die Polizei. Erstatten Sie zur Sicherheit auch Strafanzeige wegen Tierquälerei. Sollte die Situation so eilig sein, dass nicht länger auf das Eintreffen der Polizei gewartet werden kann, darf man den Hund selbst befreien. Allerdings sollten Sie unbedingt darauf achten, den Schaden am Fahrzeug so gering wie möglich zu halten, also weder Front- noch Heckscheibe einschlagen, da Sie schließlich vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigen! Sollte der Pkw-Fahrer tatsächlich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten -und das wird er in vielen Fällen tun- ist man durch die Notlage entschuldigt. Da Sie diese Notlage aber beweisen müssen, sollten Sie auf jeden Fall zunächst die Polizei verständigen und dann so viele Zeugen wie dazu bitten, wobei Sie nicht vergessen dürfen, sich deren Namen und Anschrift zu notieren!