zurück zur Übersicht Nachbarin füttert Kater 27.09.2009 von Natalie J. Sehr geehrte Frau Fries, unsere Nachbarin füttert unseren kleinen Kater (1 Jahr) ohne unsere Zustimmung in ihrem Garten. Sie lockt ihn damit zu sich weil sie ihn mag und er ohne Futter wohl nicht zu ihr kommt (er ist eher scheu und lässt sich nicht gerne streicheln) . Er kommt oft nicht nach Hause weil er bei ihr sein Fressen bekommt, sie nimmt ihn auch mit in ihr Haus. Der Kleine ist von ihrem Futter krank geworden und hat ständig Durchfall. Der Tierarzt hat bestätigt dass seine Erkrankung fütterungsbedingt ist. Wir hatten ein langes Gespräch mit besagter Nachbarin und haben ihr ruhig und sachlich erklärt dass sie bitte kein Futter mehr im Garten aufstellen soll weil unser Kater davon krank wird. Da sie auch die anderen Katzen aus der Nachbarschaft so anlockt hat sie erstmal abgeblockt und argumentiert, dass sie die anderen Katzen ja nicht "bestrafen" kann nur weil unser Kater das Futter nicht fressen soll. Als wir ihr (etwas übertrieben) erklärt haben dass der Kleine an den Folgen ihrer Fütterung in absehbarer Zeit sterben wird hat sie einsichtig getan und zwei Wochen ging es auch gut. Wir waren eine Woche im Urlaub und nach unserer Rückkehr hat die Katzensitterin erzählt dass unser Kater zu Hause fast nichts gefressen hat, aber jeden Tag ein Napf im Garten der Nachbarin stand. Ist es möglich rechtlich gegen diese Dame vorzugehen, da sie uns unser Eigentum (was eine Katze ja leider vor dem Gesetz noch immer ist) sowohl entzieht als auch beschädigt (da er von ihrem Futter krank wird)? Vielen Dank und liebe Grüße Natalie und Thomas Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Nachbarin entzieht und beschädigt Ihr Eigentum. Dagegen können und sollten Sie sich wehren. Sie können beim zuständigen Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Des Weiteren könnte Ihnen ein Schadensersatzanspruch wegen der entstandenen Tierarztkosten zustehen, wenn die Nachbarin vorsätzlich bzw. fahrlässig im Sinne des BGB gehandelt hat.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Nachbarin entzieht und beschädigt Ihr Eigentum. Dagegen können und sollten Sie sich wehren. Sie können beim zuständigen Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Des Weiteren könnte Ihnen ein Schadensersatzanspruch wegen der entstandenen Tierarztkosten zustehen, wenn die Nachbarin vorsätzlich bzw. fahrlässig im Sinne des BGB gehandelt hat.