zurück zur Übersicht einen zweiten Hund anschaffen 30.04.2011 von Marion T. Hallo! Wir wohnen seit Dezember 2010 in einem Haus (ohne Mitmieter) mit Garten zur Miete und sind eingezogen mit einem Hund, den die Vermieterin auch erlaubt. Nun möchten wir einem neun Jahre alten Golden Retriever ein endgültiges Zuhause geben, aber unsere Vermieterin erlaubt es nicht. Im Mietvertrag steht, dass wir erst ihre Erlaubnis brauchen. Ist dies rechtens? Bräuchte die Antwort bitte dringend, weil in zwei Wochen Max in die nächste Pflegestelle geschoben wird. Mit freundlichen Grüßen Marion. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich steht es jedem Vermieter frei, ob er Hundehaltung generell verbietet bzw. erlaubt oder dies –wie in Ihrem Fall- von seiner Zustimmung abhängig macht. Da die Ihnen die Hundehaltung offenbar erlaubt wurde, wäre es wichtig zu wissen mit welcher Begründung Ihre Vermieterin nun die Haltung eines zweiten Hund ablehnt. Bitten Sie die Vermieterin nochmals schriftlich um die Genehmigung der Haltung eines zweiten Hundes und bitten um eine schriftliche Antwort. Dies sollten Sie dann anwaltlich überprüfen lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich steht es jedem Vermieter frei, ob er Hundehaltung generell verbietet bzw. erlaubt oder dies –wie in Ihrem Fall- von seiner Zustimmung abhängig macht. Da die Ihnen die Hundehaltung offenbar erlaubt wurde, wäre es wichtig zu wissen mit welcher Begründung Ihre Vermieterin nun die Haltung eines zweiten Hund ablehnt. Bitten Sie die Vermieterin nochmals schriftlich um die Genehmigung der Haltung eines zweiten Hundes und bitten um eine schriftliche Antwort. Dies sollten Sie dann anwaltlich überprüfen lassen.