zurück zur Übersicht Blindenführhunde und ihre Rechte innerhalb der EU 09.05.2011 von Daniela G. Hallo liebes TASSO-Team! Ich bin seit fast einem Jahr Halterin einer Blindenführhündin. In Deutschland gibt es die Regelung (leider liegt mir der Gesetzestext dazu nicht vor), dass Führhunde auch auf Gelände, auf dem es Leinenpflicht gibt, frei laufen dürfen. Nun habe ich in Ihren News gelesen, dass Hunde in Dänemark am Strand angeleint sein müssen. Ich fahre Mitte Juni auf die dänische Insel Bornholm und bin eigentlich davon ausgegangen, dass ich meinen Hund dort ohne Probleme laufen lassen kann. Können Sie mir mitteilen, ob es in EU-Ländern für Blindenführhunde oder Behindertenbegleithunde eine ähnliche Regelung wie in Deutschland gibt? Mit freundlichen Grüßen Daniela G. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es sich um dänisches Recht handelt, kann Ihre Frage nicht konkret beantwortet werden. Sie sollten Sie sich sowohl hinsichtlich der generellen Anforderungen an die Einreise mit Hund (z.B. herrscht ein Einfuhrverbot u.a. für Pitbull-Terrier und American Staffordshire-Terrier) und im speziellen über geltende Ausnahmeregelungen für Blindenführhunde entweder bei einem Rechtsanwalt vor Ort oder anderen rechtskundigen Stellen erkundigen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es sich um dänisches Recht handelt, kann Ihre Frage nicht konkret beantwortet werden. Sie sollten Sie sich sowohl hinsichtlich der generellen Anforderungen an die Einreise mit Hund (z.B. herrscht ein Einfuhrverbot u.a. für Pitbull-Terrier und American Staffordshire-Terrier) und im speziellen über geltende Ausnahmeregelungen für Blindenführhunde entweder bei einem Rechtsanwalt vor Ort oder anderen rechtskundigen Stellen erkundigen.