zurück zur Übersicht Kater ohne unser Wissen und Einverständnis kastriert 10.05.2011 von Simone L. Hallo Frau Fries, unser gechipter Kater (3 Jahre alt) war kürzlich für einige Tage verschwunden. Als er zurück kam, stellten wir fest, dass er kastriert und in den Ohren tätowiert worden war. Durch die Tätowierung konnten wir einen Tierarzt im Nachbardorf ausfindig machen, der die entsprechenden Maßnahmen im Auftrag einer Tierschutzorganisation durchgeführt hat. Ein Vertreter der Tierschutzorganisation hat uns zwischenzeitlich besucht und sich für das "Versehen" entschuldigt. Weder der Tierarzt noch die Tierschützer konnten uns eine Antwort darauf geben, warum der Chip nicht ausgelesen und Kontakt mit uns aufgenommen wurde. Wir möchten es nicht einfach so hinnehmen, dass diese Aktion ohne unser Einverständnis durchgeführt wurde. Zumal unser Fall, soweit wir mittlerweile in Erfahrung bringen konnten, wohl kein Einzelfall in unserer Gegend ist. Wir sind gespannt auf Ihre Einschätzung. Vielen Dank vorab. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Rein rechtlich handelt es sich bei der Kastration einer fremden Katze um eine Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB) und wenn dies nicht medizinisch notwendig war, um einen Verstoß gegen § 6 Tierschutzgesetz. Für die Kastration freilaufender Katzen sieht § 6 Absatz 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz jedoch die Ausnahme vor, dass eine Kastration im Einzelfall zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung erlaubt ist. Ob Sie nun rechtliche Schritte gegen den Tierschutzverein und/oder den Tierarzt einleiten wollen, steht Ihnen frei.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Rein rechtlich handelt es sich bei der Kastration einer fremden Katze um eine Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB) und wenn dies nicht medizinisch notwendig war, um einen Verstoß gegen § 6 Tierschutzgesetz. Für die Kastration freilaufender Katzen sieht § 6 Absatz 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz jedoch die Ausnahme vor, dass eine Kastration im Einzelfall zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung erlaubt ist. Ob Sie nun rechtliche Schritte gegen den Tierschutzverein und/oder den Tierarzt einleiten wollen, steht Ihnen frei.