zurück zur Übersicht Hundebiss 11.05.2011 von Nicole W. Hallo Frau Fries:-) Ich habe einen zweijährigen Mops. Beim Spazierengehen ist schon zweimal ein Angriff auf ihn geschehen. Beim letzten Mal sagte ich freundlich zu dem anderen Hundebesitzer, er solle seinen Hund festmachen, er tat dies aber nicht! Es kam nur der Spruch, dass sein Hund nichts tut, aber schon war er bei meinem und griff ihn an, ohne dass meiner etwas gemacht hat, gebellt etc. Er packte ihn an der Schnauze und am Bein. Der Mann hat seinen Hund dann *weggetreten*und sich entschuldigt. Meine Frage nun: Wenn so etwas wieder einmal passiert und etwas Ernsteres passiert, wie verhalte ich mich? Haftet der andere Hundebesitzer, wenn dieser Hund nicht an der Leine ist automatisch oder gibt es auch Ausnahmen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Das bedeutet zunächst, dass der Halter des anderen Hundes für die Schäden bzw. Verletzungen, die er Ihrem Hund beifügt, haften muss, unabhängig davon, ob ihn eine Schuld an dem Vorfall trifft. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Eine pauschale Antwort ist in solchen Fällen leider nicht möglich, da alle Umstände des Einzelfalles erörtert werden müssen. Indem Sie Ihren Hund stets angeleint ausführen verhalten Sie sich jedenfalls richtig. Falls Tierarztkosten entstanden sind, sollten Sie den Halter schriftlich auffordern, Ihnen diese zu erstatten. Gleichzeitig könnten Sie die beiden Vorfälle auch schriftlich dem Ordnungsamt melden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Das bedeutet zunächst, dass der Halter des anderen Hundes für die Schäden bzw. Verletzungen, die er Ihrem Hund beifügt, haften muss, unabhängig davon, ob ihn eine Schuld an dem Vorfall trifft. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Eine pauschale Antwort ist in solchen Fällen leider nicht möglich, da alle Umstände des Einzelfalles erörtert werden müssen. Indem Sie Ihren Hund stets angeleint ausführen verhalten Sie sich jedenfalls richtig. Falls Tierarztkosten entstanden sind, sollten Sie den Halter schriftlich auffordern, Ihnen diese zu erstatten. Gleichzeitig könnten Sie die beiden Vorfälle auch schriftlich dem Ordnungsamt melden.