zurück zur Übersicht Nachbarstreit wegen Hunden 12.05.2011 von Anna R. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe zwei junge Hunde. Mein Grundstück ist mit Maschendrahtzaun umzäunt. Mein Nachbar hat drei Kinder, diese haben mit Steinen nach meinen Hunden geworfen. Meine Hunde bellen schon mal wenn sie die Kinder sehen. Mein Nachbar ging auf mich los, das ich was erleben kann, wenn seinen Kindern etwas passiert! Diese stecken oft ihre Hände durch den Zaun, und schreien meine Hunde an. Wer ist Schuld, falls ein Hund doch mal zuschnappen sollte? Für eine Antwort bedanke ich mich im vor raus. MfG Anna R. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Falls die Nachbarskinder tatsächlich mal gebissen werden sollten, müssen alle Umstände des Einzelfalles geklärt werden, z.B. Alter der Kinder, das Verhalten der Kinder (Steine werfen, etc.), ob Sie diese Kinder bereits vor den Hunden gewarnt haben etc. Auch wenn im Ergebnis eine Mitschuld der Geschädigten möglicherweise vorliegen sollte, ganz aus der Haftung für Ihre Hund wird Sie dies jedoch nicht befreien! Sie sollten unter allen Umständen vermeiden, dass die Kinder z.B. durch den Zaun fassen können, z.B. mit einem textilen oder hölzernen Zaunsichtschutz. Wenn möglich suchen Sie ein nettes Gespräch mit den Eltern um eine weitere Eskalation zu vermeiden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Falls die Nachbarskinder tatsächlich mal gebissen werden sollten, müssen alle Umstände des Einzelfalles geklärt werden, z.B. Alter der Kinder, das Verhalten der Kinder (Steine werfen, etc.), ob Sie diese Kinder bereits vor den Hunden gewarnt haben etc. Auch wenn im Ergebnis eine Mitschuld der Geschädigten möglicherweise vorliegen sollte, ganz aus der Haftung für Ihre Hund wird Sie dies jedoch nicht befreien! Sie sollten unter allen Umständen vermeiden, dass die Kinder z.B. durch den Zaun fassen können, z.B. mit einem textilen oder hölzernen Zaunsichtschutz. Wenn möglich suchen Sie ein nettes Gespräch mit den Eltern um eine weitere Eskalation zu vermeiden.