zurück zur Übersicht Beißerei von 2 Hunden, wie kann ich meinen Hund schützen? 17.05.2011 von Natalie K. Sehr geehrte Frau Fries, mein 2,5 Jahre alter Schäferhundrüde leidet an schwerer HD und ED, mit starker Arthrose. Somit ist er in seiner Beweglichkeit sehr eingeschränkt. In unserer Nachbarschaft, gibt es viele Hunde die unangeleint herumlaufen. Mein Rüde läuft auf andere Hunde bellend zu im Freilauf, tut aber keiner Fliege etwas zu leide. Das ist Unsicherheit. Was wäre nun, wenn ein anderer Hund sich angegriffen fühlt durch das Gebell, meinen Rüden in seinen Fängen hätte, wie könnte ich ihm helfen? Er kann sich aus gesundheitlichen Gründen gar nicht so wehren wie ein gesunder Hund. Wenn ich nun zuerst an der Beistelle wäre, der andere Hund mich und meinen Hund verletzt, weil ich meinen eigenen Hund beschützen wollen würde, wer haftet dann für die Folgen? An mir und meinem Hund? Man sollte zwar nicht in eine Beißerei eingreifen, aber ich bin in der Pflicht als Hundehalterin meinen Hund vor Gefahren zu schützen, denen er unterlegen ist. Oder seh ich das falsch? Herzlichen Dank Natalie Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar ist es durchaus verständlich, dass Sie Ihren Hund beschützen wollen. Jedoch ändert dies rechtlich nichts daran, dass Sie in einem solchen geschilderten Fall bewusst in eine Beißerei zwischen Hunden eingreifen und sich daher auch bewusst selbst gefährden bzw. grob fahrlässig handeln würden. Je nach Einzelfall könnte ein Gericht daher zu dem Ergebnis kommen, dass Sie aufgrund dieses Verhaltens von dem anderen Hundehalter weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld bekommen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar ist es durchaus verständlich, dass Sie Ihren Hund beschützen wollen. Jedoch ändert dies rechtlich nichts daran, dass Sie in einem solchen geschilderten Fall bewusst in eine Beißerei zwischen Hunden eingreifen und sich daher auch bewusst selbst gefährden bzw. grob fahrlässig handeln würden. Je nach Einzelfall könnte ein Gericht daher zu dem Ergebnis kommen, dass Sie aufgrund dieses Verhaltens von dem anderen Hundehalter weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld bekommen.