zurück zur Übersicht Fundtier 18.05.2011 von Günther O. Ich habe am 21.09.2010 von einer Tierauffangstation einen Hund übernommen, die Kontaktaufnahme erfolgte durch das Internet. Von der Abgabestelle konnte zur Vorgeschichte des Hundes keine Angaben gemacht werden, außer dass er herrenlos aufgefunden wurde. Ich habe mich jetzt entschlossen, den Hund chippen zu lassen und dabei wurde festgestellt, dass der Hund bereits einen Chip hatte und bei Tasso registrirt ist. Ich gehe davon aus, dass ich den Hund rechtmäßig erworben habe. Durch einen Tasso-Mitarbeiter wurde mir bestätigt, dass es zu dem registrierten Tier keine Vermisstenmeldung gab. Ich möchte jetzt einen Besitzerwechsel bei Tasso registrieren lassen, um den Chip auch entsprechend nutzen zu können und würde gern wissen, ob meine Annahmen richtig sind oder ob ich befürchten muss, dass eine Rückgabe an den Vorbesitzer erfolgen muss. Für eine Rückantwort vielen Dank im Voraus und Grüße Günther Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Beim Eigentums- und Besitzrecht handelt es sich um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet, dass ohne Kenntnis den gesamten Sachverhalts nicht beantwortet werden kann. Der von Ihnen geschilderte Fall sollte kritisch geprüft werden. Dazu müssten alle Einzelheiten bekannt sein sowie ein wahrscheinlich vorliegender Abgabevertrag geprüft werden. Zumindest erscheint es seltsam, dass die Auffangstation den Hund anscheinend nicht auf einen vorhanden Chip hat untersuchen lassen, was bei einem herrenlos aufgegriffenen Hund eigentlich selbstverständlich sein sollte. Wenn Sie nicht ständig mit der Sorge leben wollen, dass sich der ursprüngliche Eigentümer irgendwann meldet und den Hund heraus verlangt, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Beim Eigentums- und Besitzrecht handelt es sich um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet, dass ohne Kenntnis den gesamten Sachverhalts nicht beantwortet werden kann. Der von Ihnen geschilderte Fall sollte kritisch geprüft werden. Dazu müssten alle Einzelheiten bekannt sein sowie ein wahrscheinlich vorliegender Abgabevertrag geprüft werden. Zumindest erscheint es seltsam, dass die Auffangstation den Hund anscheinend nicht auf einen vorhanden Chip hat untersuchen lassen, was bei einem herrenlos aufgegriffenen Hund eigentlich selbstverständlich sein sollte. Wenn Sie nicht ständig mit der Sorge leben wollen, dass sich der ursprüngliche Eigentümer irgendwann meldet und den Hund heraus verlangt, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.