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Beißverletzung wer zahlt ?

von Anja B.

Hallo , wir haben ein großes Problem mi dem Hund unseres Nachbarn ! Also wir haben vor ca. 1 Jahr einen Labradorrüden aus schlechter Haltung in unsere Familie aufgenommen.Unser angrenzender Nachbar ist von uns etwa 30 Meter entfernt . Auf Ihrem Hof lebt auch ein Rüde. Letztes Jahr , nachdem wir unseren Hund ein paar Wochen bei uns hatten , wurde er vom Nachbarhund grundlos auf unserem Grundstück gebissen .Der Nachbarhund ist an den jeweiligen Tagen wo es zu den Unfällen kam immer durch ein geschlossenes Stallfenster gesprungen, und gelangte so auf unser angrenzendes Grundstück. Nun Mitte April wurde er erneut gebissen , dieses Mal extrem doll . Vorderbein , Hinterbein große Bissverletzung . Nach einem Gespräch mit unseren Nachbarn wurde uns zugesichert , dass dieser einen Zaun um den angrenzenden Stall ziehen will. Da diese Baumaßnahmen aber leider noch nicht stattfanden wurde nun unser Hund vorgestern ein zweites Mal innerhalb 4 Wochen extrem stark gebissen. Unser Hund versuchte sich natürlich zu wehren. Dabei fügte auch er dem anderen Hund Verletzungen zu .Und alles wieder auf unserem Grundstück. Also wieder zum Tierarzt . Die Kosten für die ganzen Bissverletzungen belaufen sich zu Zeit bei Rund 400.- Euro. Da wir eine fünfköpfiege Familie sind , ist dass für uns wirklich viel Geld. Nach den Bissverletzungen wurde uns immer vom Nachbarn zugesichert , dass er die Rechnung begleichen würde. Doch im gestriegen Gespräch mit Ihm stellte er klar , dass er die Kosten nicht bezahlen werde. Mit der Begründung , er hätte ja auch Tierarztkosten für die Behandlung seines Hundes.Und den Zaun würde er auch nicht mehr aufstellen , denn der sei Ihm zu teuer !!Nun weis ich mir keinen Rat mehr , wie wir weiter vorgehen sollen. Haben Sie einen Rat für uns ? Unserem lieben Familienhund möchten wir das wirklich nicht noch öffter zumuten. Leider besitzen wir bisher noch keine Rechtschutzversicherung , und können uns einen Anwalt nicht leisten. Vielen Dank für Ihre Hilfe Anja

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst möchte ich Sie über die Möglichkeit der Beratungshilfe informieren. Diese steht jedem Bürger zu, der sich die Vertretung eines Rechtsanwaltes nicht leisten kann. Einen solchen Beratungshilfeschein können Sie sich beim zuständigen Amtsgericht ausstellen lassen, falls die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung vorliegen. Mit diesem Schein können Sie sich dann an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihrer Wahl wenden. Konkret sollten Sie vom Nachbarn schriftlich die Erstattung der durch seinen nicht gesicherten Hund entstandenen Tierarztkosten fordern. Setzen Sie eine dabei auch eine Zahlungsfrist. Nach Ablauf dieser Frist bestünde die Möglichkeit den Betrag einzuklagen. Zu den Kosten und den Erfolgsaussichten kann an dieser Stelle jedoch nichts gesagt werden. Des Weiteren könnten Sie sich schriftlich an das Ordnungsamt Ihrer Stadt wenden, den Fall dort schildern und um Überprüfung der Sachlage bitten.

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