zurück zur Übersicht Gesetz zur Hundeanschnallpflicht? 24.08.2009 von Katrin T. Ich habe gehört, dass es ein Gesetz gibt in dem steht, dass Hunde im Auto angeschnallt werden müssen. Stimmt das und wenn ja, wo steht das? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht zwar nicht ausdrücklich geschrieben, dass Hunde angeschnallt sein müssen, dort findet man aber etwas zu den Sicherheitsvorkehrungen. Da Hunde keine Personen sind, fallen sie unter die „Ladung“ und müssen ausreichend gesichert transportiert werden. Ob dies durch ein Geschirr und einen Anschnallgurt, eine festeingebaute oder mobile Transportbox oder auch durch ein Netz oder Gitter geschieht, ist egal. Die Hauptsache ist, dass der Hund während der Fahrt nicht frei im Auto herumläuft.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht zwar nicht ausdrücklich geschrieben, dass Hunde angeschnallt sein müssen, dort findet man aber etwas zu den Sicherheitsvorkehrungen. Da Hunde keine Personen sind, fallen sie unter die „Ladung“ und müssen ausreichend gesichert transportiert werden. Ob dies durch ein Geschirr und einen Anschnallgurt, eine festeingebaute oder mobile Transportbox oder auch durch ein Netz oder Gitter geschieht, ist egal. Die Hauptsache ist, dass der Hund während der Fahrt nicht frei im Auto herumläuft.