zurück zur Übersicht Hundebiss 27.09.2009 von Petra G. Hallo Frau Fries, wurde auf einem Agilityturnier von einem Hund in den Unterarm gebissen, den hund kenne ich schon seit ca. 5 Jahren. Dem Hund ging es nicht so gut und deshalb wollte ich dem Frauchen die Hundebox aufhalten, in dem Moment wo ich meine Hand ausstreckte, hat dieser mich gebissen. Der Hundehalter ist sich seiner Schuld nicht bewusst. Da ich selbstständig bin und ich 3 Wochen arbeitsunfähig war ist mir auch ein Dienstausfall entstanden. Habe auch nach 8 Wochen immer noch nichts von seiner Versicherung erhalten. Wie soll ich vorgehen? Vielen Dank im Voraus. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollten Sie den Hundehalter schriftlich unter Setzung einer Frist zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld auffordern. Sollte er sich auch weiterhin weigern, können Sie den Anspruch gerichtlich eingeklagen. Ob und in welcher Höhe Ihr selbstgefährdendes Verhalten, Ihnen war ja bekannt, dass es dem Hund nicht gut ging und Sie haben dennoch hingegriffen, als Mitschuld gewertet wird, kann nicht pauschal beantwortet werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollten Sie den Hundehalter schriftlich unter Setzung einer Frist zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld auffordern. Sollte er sich auch weiterhin weigern, können Sie den Anspruch gerichtlich eingeklagen. Ob und in welcher Höhe Ihr selbstgefährdendes Verhalten, Ihnen war ja bekannt, dass es dem Hund nicht gut ging und Sie haben dennoch hingegriffen, als Mitschuld gewertet wird, kann nicht pauschal beantwortet werden.