zurück zur Übersicht Unfall mit Pferd 27.09.2009 von Esther D. Am Montag ging meine Freundin mit ihrem Pferd spazieren auf einem Feldweg (der nur am Wochenende nicht befahren werden darf). Nun kam ein Autofahrer von hinten recht schnell angefahren und setzte sich so dicht hinter das Pferd und drängelte um vorbei zu fahren . Hätte das Pferd, das erschrocken ist und Gott sei dank schnell rechts auf die Wiese sprang, nach Hinten ausgekeilt wäre ein Sachschaden an dem Auto unvermeidbar gewesen. Nun meine Frage wer bekommt den nun die Schuld, wer muss Haften für den Schaden? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Pferde- und Hundehalter eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden. Im vorliegenden Fall könnte das rücksichtlose Verhalten des Autofahrers dazu führen, dass er nur einen kleinen Teil seines Schadens erstattet bekommt oder unter Umständen sogar die alleinige Schuld an dem Schaden zugesprochen bekommt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Pferde- und Hundehalter eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden. Im vorliegenden Fall könnte das rücksichtlose Verhalten des Autofahrers dazu führen, dass er nur einen kleinen Teil seines Schadens erstattet bekommt oder unter Umständen sogar die alleinige Schuld an dem Schaden zugesprochen bekommt.