zurück zur Übersicht Tierschutzfrage zu meiner Katze 07.07.2011 von Corinna H. Hallo,eine Frage,kann die Tierhilfe wo ich sie her habe,mir das Tier wieder weg nehmen? Muß der Tierschutz sie vollständig impfen vor Abgabe? Kann man Sterilisations-Fehler rechtlich einklagen? Die Geschichte: Habe eine 2 J.alte Katze.Hab sie im Nov2010 von einer Tierhilfe geholt.Mit Impfausweis und der Aussage das alles OK sei für1Jahr.Jetzt wurde festgestellt das nicht ausreichend gegen Katzenseuche geimpft worden ist.Doppelte Impfkosten,erhöhtes Risiko. Im Vertrag steht nur entfloht und entwurmt.Geht das? Wir haben das vorher nicht geprüft,weil: Ihre Zitzen wurden kahler+dicker.Ich ging zum TA.Der machte einen Ultraschall der Gebärmutter,wo er Veränderungen feststellte.Sie wurde entfernt-es waren Zysten.Wir dachten es wär erledigt.Leider wurds schlechter.Wir beschlossen wegen der schon hohen Kosten abzuwarten da es ihr relativ gut ging.Es wurd schlechter.Sie spielte nicht+wollte nicht kuscheln+lag nur rum. Ich machte mir große Sorgen.Die Tierhilfe schaltete sich ein+wollte prüfen ob ich sie behalten darf!!Meine TA war bei dem Besuch dabei.Erklärte das im Blut nichts zu finden sei+ kein Pilz da wäre+das es evtl von der OP der Eierstöcke kommt.Wir beschlossen ein Antidepressiva zu geben.Das hilft-aber die Zitzen bleiben kahl+die Ursache ist nicht geklärt oder gelöst.Es ist wohl versprengtes Eierstockgewebe von der TH.Denn an+in der Gebärmutter war keinerlei Ovargewebe laut Labor! Der Test wäre teuer+Hormone auf Dauer geben,bei einer so jungen Katze nicht gut.OP ist kaum möglich,da man es wohl nicht finden würde. Habe in den Monaten fast 600 Euro für Klärchen bezahlt+bin an Grenzen.Dazu die dauernde Angst das man sie mir weg nimmt usw.Sie bekommt die Medikamente (Schleimlöser braucht sie auch),Spezialfutter für Katzen mit psych. Problemen+auch sonst alles.Muß Hilfe in Anspruch nehmen,da ich eine kleine Rente hab. Können Sie mir was raten oder sagen dazu? Mit freundlichen Grüßen C. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zur Klärung der Frage, ob die Tierhilfe die Katze zurücknehmen könnte, müsste zunächst geprüft werden, ob und für welchen Fall in dem Tierschutzvertrag ein Rücktrittsrecht des Tierschutzvereins geregelt ist. Aus Ihrer Schilderung erkenne ich jedoch nicht, aus welchem Grunde die Tierhilfe die Katze zurückfordern sollte. Zu der fehlenden Impfung lässt sich sagen, dass eine keine generelle Impflicht für Katzen gibt sondern nur in verschiedenen Einzelfällen, so z.B. bei Reisen mit der Katze innerhalb der EU, so dass die Tierhilfe die Katze nur dann komplett geimpft hätte übergeben müssen, wenn dies zwischen Ihnen vereinbart war. Da in dem Vertrag anscheinend aber nur die Entflohung und Entwurmung vereinbart wurde, müssten Sie im Zweifelsfall beweisen können, dass auch eine komplette Impfung vereinbart war. Auch die Frage nach der rechtlichen Möglichkeiten bei einem Behandlungsfehler des Tierarztes lässt sich erst nach Kenntnis der genauen Umstände beantworten, da es sich bei der Tierarzthaftung um ein sehr kompliziertes Gebiet handelt. Dies gründet auf der Tatsache, dass da der Tierhalter die behauptete Pflichtverletzung des Tierarztes beweisen können muss. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Eine Einschätzung ob es sich in Ihrem Fall um einen schuldhaften Behandlungsfehler handelt, ist daher nicht möglich.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zur Klärung der Frage, ob die Tierhilfe die Katze zurücknehmen könnte, müsste zunächst geprüft werden, ob und für welchen Fall in dem Tierschutzvertrag ein Rücktrittsrecht des Tierschutzvereins geregelt ist. Aus Ihrer Schilderung erkenne ich jedoch nicht, aus welchem Grunde die Tierhilfe die Katze zurückfordern sollte. Zu der fehlenden Impfung lässt sich sagen, dass eine keine generelle Impflicht für Katzen gibt sondern nur in verschiedenen Einzelfällen, so z.B. bei Reisen mit der Katze innerhalb der EU, so dass die Tierhilfe die Katze nur dann komplett geimpft hätte übergeben müssen, wenn dies zwischen Ihnen vereinbart war. Da in dem Vertrag anscheinend aber nur die Entflohung und Entwurmung vereinbart wurde, müssten Sie im Zweifelsfall beweisen können, dass auch eine komplette Impfung vereinbart war. Auch die Frage nach der rechtlichen Möglichkeiten bei einem Behandlungsfehler des Tierarztes lässt sich erst nach Kenntnis der genauen Umstände beantworten, da es sich bei der Tierarzthaftung um ein sehr kompliziertes Gebiet handelt. Dies gründet auf der Tatsache, dass da der Tierhalter die behauptete Pflichtverletzung des Tierarztes beweisen können muss. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Eine Einschätzung ob es sich in Ihrem Fall um einen schuldhaften Behandlungsfehler handelt, ist daher nicht möglich.