zurück zur Übersicht Hund soll Mensch bei Rangelei gebissen haben 27.09.2009 von Christiane H. 3 Eurasier griffen einen 6-monate-alten Junghund im Hundeauslauf an; Schäferhund will schlichten, Rangelei geht zwischen den ausgewachsenen Hunden weiter. Besitzerin der Eurasier tritt in die Hunde, um sie zu trennen. Hinterher behauptet sie, der Schäferhund hat sie gebissen. Muss Versicherung zahlen, obwohl jeder Hund es hätte sein können und sie in die Hunde getreten hat? Ist die Anzeige wegen Körperverletzung an die Halterin des Schäferhundes erfolgreich? Was dann? Maulkorbzwang? Leinenzwang für Schäferhund? Eurasier kommen dann ungescholten davon? Eurasier bereits auffällig. 5 Angriffe innerhalb von 3 Wochen auf schwache, ängstliche Hunde. Zeugin vorhanden. DANKE für Antwort. Gruß Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wer in eine Gruppe beißender und kämpfender Hunde eingreift, muss mit einer Verletzung rechnen. Aufgrund dieser bewussten Selbstgefährdung kann die Haftung des anderen Hundehalters je nach Fall ganz bzw. teilweise zurücktreten. Für eine Verurteilung wegen Körperverletzung muss fest stehen, dass sie tatsächlich von dem Schäferhund und nicht einem der anderen –oder sogar einem ihrer eigenen Hunde (!)- gebissen wurde. Das dürfte in diesem Fall schwierig sein.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wer in eine Gruppe beißender und kämpfender Hunde eingreift, muss mit einer Verletzung rechnen. Aufgrund dieser bewussten Selbstgefährdung kann die Haftung des anderen Hundehalters je nach Fall ganz bzw. teilweise zurücktreten. Für eine Verurteilung wegen Körperverletzung muss fest stehen, dass sie tatsächlich von dem Schäferhund und nicht einem der anderen –oder sogar einem ihrer eigenen Hunde (!)- gebissen wurde. Das dürfte in diesem Fall schwierig sein.