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Tierschutzgesetz/Ab wann ist man gewerblicher Züchter

von Sonja W.

Guten Tag Frau Fries, laut dem alten Tierschutzgesetz hieß es,"züchten von Hunden ab 2 zuchtfähigen Hündinen zählt dies gewerblich". Mir teilte jetzt jemand mit, dass man so viele Hündinnen wie man möchte halten kann, nur nicht mehr als 2 Würfe im Jahr haben darf, stimmt das? Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Im Tierschutzgesetz ist nicht geregelt ab wann ein Züchter als gewerblich anzusehen ist. Eine Faustformel gibt es nicht, da die “Gewerblichkeit“ im Steuerrecht nach anderen Kriterien als im Zivilrecht, wo die Gewerblichkeit wichtig für einen Haftungsausschluss ist, beurteilt wird. Für das Zivilrecht kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof nicht auf die Gewinnerzielungsabsicht an, da der Verbraucherschutz beim Verbrauchsgüterkauf nicht davon abhängig gemacht werden kann, ob der Verkäufer mit einer in professioneller Weise betriebenen Geschäftstätigkeit Gewinn erzielen will. Ausschlaggebend seien allein objektive Begebenheiten, wie der Umfang der züchterischen Tätigkeit, also die Anzahl der Würfe pro Jahr, und eine gewisse Kontinuität, die ein dauerhaftes und planvolles Tätigwerden am Markt voraussetzt.

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