zurück zur Übersicht kostenübernahme? 05.09.2011 von Rudolf H. stimmt es, das die Arge - Jobcenter ( Hartz IV ) die Kosten für die Kastration bei Hunden übernehmen? Oder auch nur anteilig? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nein, eine solche Regelung ist mir nicht bekannt. Da mit der Hundehaltung freiwillig eine wirtschaftliche Verpflichtung eingegangen wird, müssen Hartz IV-Empfänger die Kosten für die Hundehaltung aus dem Regelsatz aufbringen. Allein bei der Höhe der Hundesteuer gibt es in verschiedenen Städten eine Ermäßigung für Hartz IV-Empfänger. Die Stadt Weimar jedoch, sieht in Ihrer Hundesteuersatzung weder eine Steuerbefreiung noch eine Steuerermäßigung vor, dass Sie den regulären Steuersatz in Höhe von 60,00 EUR zahlen müssen, wenn Sie nur einen Hund haben. Bei mehreren Hunden erhöht sich der Steuersatz.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nein, eine solche Regelung ist mir nicht bekannt. Da mit der Hundehaltung freiwillig eine wirtschaftliche Verpflichtung eingegangen wird, müssen Hartz IV-Empfänger die Kosten für die Hundehaltung aus dem Regelsatz aufbringen. Allein bei der Höhe der Hundesteuer gibt es in verschiedenen Städten eine Ermäßigung für Hartz IV-Empfänger. Die Stadt Weimar jedoch, sieht in Ihrer Hundesteuersatzung weder eine Steuerbefreiung noch eine Steuerermäßigung vor, dass Sie den regulären Steuersatz in Höhe von 60,00 EUR zahlen müssen, wenn Sie nur einen Hund haben. Bei mehreren Hunden erhöht sich der Steuersatz.