zurück zur Übersicht Hobbyzüchterin, lässt dürren Hund wieder decken, Inzucht... 05.09.2011 von Jill P. Hallo. Ich bin ratlos. Ich hatte früher einen Hund bei ihr gekauft, der angeblich aus einem Unfall stammte. ihre Jack Russel-Hündin war das schon sehr dürr. Und die Hündin hatte da schon kaum Interesse mehr an ihren Eltern. Sie kann den Kleinen schon sehr früh normales Futter usw. Ich habe mir da nicht so viel dabei gedacht, weil ich selbst nicht die Erfahrenste war. Als mein Sohn krank wurde, tat sie auf sehr verständnisvoll und bot mir an, meinen Hund für eine gewisse Zeit zu nehmen. Natürlich war man ein Kind etwas wichtiger, aber anstatt mit den Hund wieder zurückzugeben schenkte sie in einer Freundin und redete mir ein, dass es das Beste sei. Nun bin ich wieder schwanger und versuche nicht weiter über meinen Hund nachzudenken, weil ich ihn auch nicht irgendwo rausreißen wollte und wohl auch keine Chancen mehr dazu gehabt hätte. Jetzt sehe ich im Internet, dass ihre Hündin wieder Welpen hat, meinen Hund war bei ihr und ist dann auch der Vater, das ist Inzucht. Sie hat noch nicht mal das Jahr der Pause eingehalten. Was kann ich nun tun? Ich habe sie darauf angesprochen, ich sollte doch eigentlich mein Hund besuchen dürfen, nichts, sie macht nicht nur noch schlecht, dass sie mir keinen Hund gegeben hatte, wenn sie gewusst hätte, dass ich noch ein Kind will. Total lächerlich. Hat selber drei Kinder von drei Männern und zig Tieren. Kann die Tierschutz etwas tun, ich bin verzweifelt. Ich hatte ihr niemals vertrauen sollen, sie macht auf Freundin. Der Chip des Hundes läuft mein Name unter Vertrag steht, ich habe ein Rückholrecht. Bringt das was? Laut Internet kann man das trotzdem nichts tun. Bitte um Hilfe. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aufgrund Ihrer Schilderung könnte schon fraglich sein, ob die angebliche Mutterhündin auch tatsächlich die Mutter ist oder ob die Welpen nicht “eingekauft“ wurden und die Hündin daher kein Interesse an den Welpen zeigte und die Welpen normales Futter bekamen. Ob “Ihr“ Rüde tatsächlich der Vater der Welpen ist, ist bisher nur eine Vermutung. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie den Hund gern zurück bekommen möchten. Da es sich bei der rechtlichen Beurteilung der Eigentumslage um eine sehr komplizierte Materie handelt, müsste dafür der gesamte Sachverhalt geklärt werden. Zunächst müsste geprüft werden, was genau Sie mit der Züchterin vereinbart haben, als Sie ihr den Hund zur Pflege übergaben und ob es etwas schriftlich vereinbart wurde. In einem zweiten Schritt müsste dann geklärt werden, ob die Freundin der Züchterin durch die Schenkung Eigentümerin des Hundes geworden ist. Da Sie schreiben, dass es einen Vertrag gibt, der ein Rückholrecht beinhaltet, müsste auch dieser Vertrag geprüft werden. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch haben und ob dieser erfolgreich geltend gemacht werden kann, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aufgrund Ihrer Schilderung könnte schon fraglich sein, ob die angebliche Mutterhündin auch tatsächlich die Mutter ist oder ob die Welpen nicht “eingekauft“ wurden und die Hündin daher kein Interesse an den Welpen zeigte und die Welpen normales Futter bekamen. Ob “Ihr“ Rüde tatsächlich der Vater der Welpen ist, ist bisher nur eine Vermutung. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie den Hund gern zurück bekommen möchten. Da es sich bei der rechtlichen Beurteilung der Eigentumslage um eine sehr komplizierte Materie handelt, müsste dafür der gesamte Sachverhalt geklärt werden. Zunächst müsste geprüft werden, was genau Sie mit der Züchterin vereinbart haben, als Sie ihr den Hund zur Pflege übergaben und ob es etwas schriftlich vereinbart wurde. In einem zweiten Schritt müsste dann geklärt werden, ob die Freundin der Züchterin durch die Schenkung Eigentümerin des Hundes geworden ist. Da Sie schreiben, dass es einen Vertrag gibt, der ein Rückholrecht beinhaltet, müsste auch dieser Vertrag geprüft werden. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch haben und ob dieser erfolgreich geltend gemacht werden kann, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.