zurück zur Übersicht Nachbar nimmt uns die Katze weg 07.09.2011 von Nicole G. Sehr geehrte Frau Fries, wie kann ich verhindern, das uns unser Kater abgenommen wird? Ein Nachbar / Rentner hat einen Narren an unserem Kater Paul gefressen, der Freigänger ist. Mehrmals habe ich den Nachbarn aufgefordert,unseren Kater nicht mehr zu füttern, ihm keine Schlafgelegenheit anzubieten, ihn nicht ins Haus zu lassen. Ohne Erfolg!Im Laufe der vergangenen Monate hat sich die Sachlage mittlerweile so entwickelt, das der Kater zu uns zu Besuch kommt und sich verhält, als sei der Nachbar sein zu Hause. Er frisst nicht mehr bei uns, schläft nicht mehr bei uns, kommt kurz vorbei und geht dann nach kürzester Zeit wieder zielorientiert zum Nachbarn. Meine 9 jährige Tochter leidet sehr unter dieser Situation und ich ehrlich gesagt auch. Ich befürchte, es gibt keinen anderen Weg mehr außer mit handfesteren, rechtlichen Argumenten den Nachbarn verständlich zu machen, das er sein Verhalten zu verändern hat. Nachbarschaftliche Appelle und Aufforderungen ( auch unter Zeugen)haben zu keiner Verhaltensveränderung beim Nachbarn geführt. Welche Mittel, welche Rechtsgrundlage stehen mir zur Verfügung, um dafür zu sorgen, das unser Nachbar seine Finger von unserem Kater lässt? An der Stelle möchte ich es nicht versäumen, Ihnen für Ihre Dienste hier bei Tasso zu danken. Ich sehe einfach keine andere Lösung für mein Problem, als den Rechtsweg zu beschreiten. Vielleicht können Sie mir auch mitteilen, welchen Fachanwalt ich am besten zu dieser Rechtsfrage aufsuche. Vielen Dank für Ihre Mühe und beste Grüße Ihre Nicole Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar“entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Sie wissen, wer Gefallen an Ihrem Kater gefunden hat und mündliche Aufforderungen fruchtlos waren, fordern Sie ihn schriftlich auf jegliche Einwirkungen auf den Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Sie können den Nachbarn entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um dem Nachbarn zu zeigen, dass Sie es Ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar“entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Sie wissen, wer Gefallen an Ihrem Kater gefunden hat und mündliche Aufforderungen fruchtlos waren, fordern Sie ihn schriftlich auf jegliche Einwirkungen auf den Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Sie können den Nachbarn entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um dem Nachbarn zu zeigen, dass Sie es Ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat.