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Hund erschreckt Nachbarin, die daraufhin stürzt

von Uwe H.

Meine Frau ging mit unserem Hund spazieren. Er war nicht angeleint. Eine andere Frau mit ihrem Hund an der Leine begegnete ihr. Meine Frau ließ unseren Hund "Sitz machen". Meine Frau gab dann den Befehl "Lauf", und unserer wollte den anderen begrüßen. Der andere Hund bellte und unserer fiel ein. Die Frau bekam einen Schreck und knickte mit dem Fuß um. Nach einer Nacht und einen Morgen auf der Arbeit ließ sich die Frau ins Krankenhaus fahren. Trifft uns eine Schuld? (Es sind Nachbarn.) Vielen Dank.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Diese Haftung ist sehr weitreichend und kann auch Verletzungen umfassen, die der Hund nicht direkt sonder wie hier, nur mittelbar hervorgerufen hat. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Leider ist Ihre Schilderung viel zu kurz um die Schuld, die Haftung und eine möglicherweise vorliegende Mitschuld der Verletzten bewerten zu können. Melden Sie den Fall Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung, die sich um die Regulierung des Schadens bzw. die Abwehr unberechtigter Forderungen kümmern wird.

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