zurück zur Übersicht Besitzrecht Hund nach Trennung vom Ex 12.09.2011 von Patricia O. Hallo Frau Fries, vor 5 Jahren wurde nach gemeinsamer Absprache, von mir und meinem Ex-Freund, ein Hund angeschafft. Er hat den Hund bezahlt und auch im Kaufvertrag steht sein Name. Ich habe von den 5 Jahren, 2,5 Jahre mit dem Hund und dem Ex-Freund in seiner Wohnung gewohnt. Ich und der Hund waren aber von Anfang an und in allen Papieren auf die Adresse meiner Mutter gemeldet (bei ihr habe ich vorher gewohnt und mich nicht umgemeldet). Nach 2,5 Jahren trennten wir uns und nach einem halben Jahr auf Wohnungssuche fand ich schließlich eine Wohnung in der Tierhaltung erlaubt ist. Mein Ex-Freund und ich haben uns „abwechselnd“ um den Hund gekümmert wobei der Hund nach der Trennung einen Großteil der gesamten Zeit bei mir war und sich mein Ex-Freund auch sonst nicht viel um den Hund gekümmert hat. Im Heimtierausweis und Impfpass steht mein Name, auch werden alle Rechnungen sprich Tierarzt, Steuer, Versicherung von mir bezahlt. Bis auf den Kaufvertrag taucht nirgendwo sein Name auf. Da er sehr unzuverlässig ist und mir und dem Hund dadurch schon öfter Schwierigkeiten bereitet hat (z.B. Impftermine nicht eingehalten), möchte ich ihm den Hund nun ganz entziehen. Meine Frage ist nun: Wem wird der Hund zugesprochen falls er vor Gericht zieht? Vielen Dank für Ihre Antwort. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Entscheidend für die Beantwortung Ihrer Fragen ist zunächst ob und ggf. wer von Ihnen beiden Alleineigentümer geworden ist oder ob Sie und Ihr Ex-Freund nicht beide Miteigentümer des Hundes sind. Wer im Kaufvertrag steht und wer den Kaufpreis gezahlt hat ist nicht entscheidend und kann nur als Indiz herangezogen werden. Entscheidend ist vielmehr, wer bei der Entgegennahme des Hundes das Eigentum erwerben wollte. Wenn Sie Ihrem Ex-Freund den Hund zukünftig nicht mehr herausgeben, sind Sie in guten Position, dass er Sie auf Herausgabe des Hundes verklagen und die Kosten dafür vorlegen müsste und er dem Gericht sein Alleineigentum beweisen können muss. Dass Sie sich mehr um den Hund kümmern und bis auf den Kaufpreis offensichtlich alle Kosten für den Hund aufbringen spricht zwar für Sie. Wie jedoch das Gericht letztlich entscheidet würde, kann nicht an dieser Stelle nicht beurteilt werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Entscheidend für die Beantwortung Ihrer Fragen ist zunächst ob und ggf. wer von Ihnen beiden Alleineigentümer geworden ist oder ob Sie und Ihr Ex-Freund nicht beide Miteigentümer des Hundes sind. Wer im Kaufvertrag steht und wer den Kaufpreis gezahlt hat ist nicht entscheidend und kann nur als Indiz herangezogen werden. Entscheidend ist vielmehr, wer bei der Entgegennahme des Hundes das Eigentum erwerben wollte. Wenn Sie Ihrem Ex-Freund den Hund zukünftig nicht mehr herausgeben, sind Sie in guten Position, dass er Sie auf Herausgabe des Hundes verklagen und die Kosten dafür vorlegen müsste und er dem Gericht sein Alleineigentum beweisen können muss. Dass Sie sich mehr um den Hund kümmern und bis auf den Kaufpreis offensichtlich alle Kosten für den Hund aufbringen spricht zwar für Sie. Wie jedoch das Gericht letztlich entscheidet würde, kann nicht an dieser Stelle nicht beurteilt werden.