zurück zur Übersicht trächtige Hündin soll zeitweise aus der Wohnung ?! 16.09.2011 von Natalie S. Sehr geehrte Frau Fries, meine Hündin ist trächtig und wird vorraussichtlich ab dem 24.9. 5 Welpen bekommen. Meine Hündin wurde bisher von der Hausverwaltung gedultet. Nun aber ist denen zu Ohren bekommen, dass meine Hündin trächtig ist und ich soll sie doch die Zeit der Entbindung und der Säugezeit, bis die Welpen abgegeben werden können, weggeben. Ich verstehe nicht warum. geht das so einfach? Meine Hündin ist sehr ruhig, macht keinen Lärm und unsere Wohnung ist sauber. Ich gehe 3 mal pro Tag mit ihr raus spazieren, somit verunreinigt sie noch nicht mal das Grundstück ums Haus. Ich kann doch nicht so einfach meine Hündin kurz vor Geburt weggeben... die braucht mich doch und ich brauche sie... Bitte helfen Sie mir... Vielen Dank MfG Natalie & Nele Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch ich kann die Forderung der Hausverwaltung, Ihre Hündin, die Sie ja offensichtlich halten dürfen, für die Zeit der Entbindung und Aufzucht der Welpen aus der Wohnung zu entfernen, nicht nachvollziehen. Auf mündliche Forderungen sollten Sie erstmal nicht reagieren und lassen sich dies schriftlich geben. Falls die Hausverwaltung dies tatsächlich macht, lassen Sie sich unbedingt anwaltlich oder von einem Mieterverein vertreten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch ich kann die Forderung der Hausverwaltung, Ihre Hündin, die Sie ja offensichtlich halten dürfen, für die Zeit der Entbindung und Aufzucht der Welpen aus der Wohnung zu entfernen, nicht nachvollziehen. Auf mündliche Forderungen sollten Sie erstmal nicht reagieren und lassen sich dies schriftlich geben. Falls die Hausverwaltung dies tatsächlich macht, lassen Sie sich unbedingt anwaltlich oder von einem Mieterverein vertreten.