zurück zur Übersicht HILFE ich will meine Hündin zurück 21.09.2011 von Taskin H. Hallo, ich weiß net wie ich meine Habibi wieder bekomme. Es war so: Mein Vater hat meine Habibi an sein Bruder abgegeben (vor ca 1,5 Jahr), da wir Probleme mit den Vermietern hatten! Nun hat der Onkel meine Habibi an seine EX-Frau (meine Tante) abgegeben und ich bekomme SIE nicht mehr. Was mache ich nun? Ich möchte meine Habibi wieder haben. Rasse: Chiwawah Farbe: Grau/schwarz Besonderheit: trägt ein pinkendes Halsband mit Tasso Anhänger, hört auf den Namen Habibi. Ich hoffe Sie könne mir dabei weiter helfen! Mit freundlichen Grüßen T. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um zu klären, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihre Tante haben, müsste geklärt werden, ob Sie oder ihr Vater ursprünglich der Eigentümer der Hündin war. Danach richtet sich dann, auch ob durch die Weitergabe von Ihrem Vater an seinen Bruder das Eigentum an ihn übergegangen ist und er wiederum das Eigentum dann durch die Weitergabe der Hündin, an seine Ex-Frau übertragen hat. Da es sich bei der Klärung der Eigentumslage um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt, ist eine Beurteilung dieser Fragen ohne die Kenntnis aller Einzelheiten nicht möglich. Sie könnten Ihre Tante schriftlich auffordern, Ihnen die Hündin unverzüglich zurückzugeben. Falls Sie sich weigert, sollten Sie sich hinsichtlich der Rechtslage und dem möglichen weiteren Vorgehen anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um zu klären, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihre Tante haben, müsste geklärt werden, ob Sie oder ihr Vater ursprünglich der Eigentümer der Hündin war. Danach richtet sich dann, auch ob durch die Weitergabe von Ihrem Vater an seinen Bruder das Eigentum an ihn übergegangen ist und er wiederum das Eigentum dann durch die Weitergabe der Hündin, an seine Ex-Frau übertragen hat. Da es sich bei der Klärung der Eigentumslage um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt, ist eine Beurteilung dieser Fragen ohne die Kenntnis aller Einzelheiten nicht möglich. Sie könnten Ihre Tante schriftlich auffordern, Ihnen die Hündin unverzüglich zurückzugeben. Falls Sie sich weigert, sollten Sie sich hinsichtlich der Rechtslage und dem möglichen weiteren Vorgehen anwaltlich beraten lassen.