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Vorenthaltung meiner katze

von Valeria S.

Mein Ex-Freund will mir meine Katze nicht aushändigen,obwohl sie auf meinen Namen registriert ist.Ich habe auch einen Chip mit Registriernummer. Die Katze ist aus dem Tierheim Osnabrück. Habe ich eine Handhabe gegen ihn mir die Katze auszuhändigen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um Ihre Frage zu beantworten müsste geprüft werden, ob Sie Alleineigentümer der Katze sind und ob es eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Freund über den Verbleib der Katze gibt, da Sie ihm die Katze ja anscheinend übergeben bzw. bei ihm belassen haben. Fordern Sie ihn schriftlich auf, Ihnen die Katze unverzüglich zurückzugeben. Bevor Sie ein Gericht einschalten, sollten Sie sich über die Kosten und die Erfolgsaussichten informieren, da Sie zum einen beweisen müssen, dass Sie die Eigentümerin der Katze sind und zum anderen könnte sich die Tatsache, dass Sie die Katze bei der Trennung Ihrem Ex-Freund überlassen haben, negativ auswirken. Die Registrierung der Katze bei TASSO auf Ihren Namen ist dabei jedoch kein Eigentumsnachweis.

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