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Lärmbelästigung durch Hund des Nachbarn

von Birgitt B.

Hallo, Frau Fries, seit einigen Monaten hat das Gebelle des Nachbarhundes dermaßen zugenommen, dass wir ständig Lärmbelästigungen haben. Die Besitzer gehen fast gar nicht mit dem Hund raus. Die Geschäfte werden auf der Wiese vor deren Balkon erledigt. Auch wenn der Hund nur ein Rehpinscher ist, so braucht auch dieser Hund Auslauf. Das gesamte Wochenende war der Hund stundenlang alleine und hat ständig gebellt. Zuletzt um 22.50 Uhr, als Besuch kam. Was können wir unternehmen? Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Regelmäßig ist Hundegebell der Anlass für Nachbarschaftsstreitigkeiten. Eine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt es nicht. Orientieren muss man sich an der herrschenden Rechtsprechung, die leider sehr unterschiedlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund still ist und niemanden belästigt. Bevor Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, sollten Sie -wenn möglich- gemeinsam mit den Nachbarn nach einer Lösung suchen oder ein Schiedsverfahren einleiten, da ein Gerichtsverfahren den Nachbarschaftsfrieden oft derartig belastet, dass die Streitigkeiten kein Ende mehr nehmen.

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