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Tierheim behält Fundtier einfach ein

von Carmen K.

mein Hund Alice war bei einer Betreuung und lief dort vorige Woche weg. Die Tierheimleitung verweigerte mir die herausgabe des Hundes obwohl ich seit 5! Jahren auf dem Chip als Besitzer gespeichert bin und den Impfpass besitze sowie eine schriftliche Erklärung, das es eine Pflegestelle war wo mein Hund entlaufen ist und keine endgültige Abgabestelle..der Hund wurde jetzt von Tierheim zu Tierheim verschoben ( ich sagte dem Tierheim Reutlingen das ich sie vor 5 Jahren aus dem Tierheim Ludwigsburg geholt habe) daraufhin hat das Tierheim Reutlingen mein Hund in das Tierheim Ludwigsburg übergeben und mir nicht ausgehändigt.Im Ludwigsburger Tierheim genau die gleiche Sache, ich habe meinen Hund nicht zu Gesicht bekommen. Die sagten mir dann noch, meine Hündin sei Todkrank und müsste wahrscheinlich Medikamente bekommen, die monatlich 180 Euro kosten würden! Ich sagte, also ich wei0 auch nicht, aber vor 2 Wochen ging es ihr noch gut.Jetzt schickt das Tierheim Reutlingen Leute los, die meine Pflegestelle kontrollieren will und es getan hat! Sie wollen unbedingt, das der Hund nicht in Pflege war sondern Abgegeben.Was bringt das denen denn? Geld? Sie können meinen Hund neu vermitteln wenn sie nicht an mich als Besitzerin zurück geht? Ich weiß solangsam nicht mehr was ich gegen diese Übermacht und Intrigen von diesem Tierheim machen soll! Ich will so gerne mein Hund zurück und die behalten ihn einfach ein und verschieben ihn sonst wo hin. Was kann ich denn tun? Ich empfinde es regelrecht als diebstahl und als eingriff in meine Privatsphäre wenn die sagen, sie haben in meiner Nachbarschaft und in der nachbarschaft meiner Pflegestelle erkundigungen über uns angestellt. Was kann ich denn tun? Liebe Grüße Carmen K.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das geschilderte Verhalten seitens der beiden Tierheimmitarbeitern erscheint etwas dubios. Ihre Vermutung, dass die Hündin weitervermittelt werde soll, könnte ein Grund dafür sein. Da man aber unterstellen kann, dass weder das Tierheim Reutlingen noch das Tierheim Ludwigsburg Ihnen vorsätzlich den Hund vorenthält um Ihnen einen Schaden zuzufügen bzw. Ihnen Ihr Eigentum zu entziehen, könnte es einen anderen Grund für diese Vorgehensweise geben. Sie sollten beide Tierheim schriftlich auffordern Ihnen Ihre Hündin unverzüglich herauszugeben. Sie können dies entweder selbst machen oder sich direkt anwaltlich vertreten lassen. Zudem könnte Sie überlegen eine Strafanzeige zu erstatten. Dies sollten Sie schriftlich machen und den Vorfall sachlich und für einen unbeteiligten Dritten gut nachvollziehbar schildern. Falls Zeugen oder andere Beweismittel zur Verfügung stehen, geben Sie diese mit an.

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